Radverkehr

Mehr Schutzstreifen, weniger Unfälle

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„Fahrradfahrerinnen und -fahrer ab auf die Straße“ – Immer mehr Kommunen markieren Schutzstreifen für Radfahrerinnen und Radfahrer oder Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ab. Die Umsetzung ist kostengünstig, der Sicherheitsgewinn ist hoch. Ein Hindernis für einen noch breiteren Einsatz der Markierungen sind die oft beengten Straßenräume. Die Expertenempfehlungen forderten bisher immer eine Mindeststraßenraumbreite von 7,00 m als Bedingung für die Anlage von Schutzstreifen. So breit sind die Straßen aber an vielen Stellen nicht. Trotzdem sollen die Lücken in den Radverkehrsnetzen geschlossen und die Verkehrssicherheit erhöht werden.

Ein Forschungsprojekt der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW), mitfinanziert und unterstützt vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI), zeigt nun neue Lösungsmöglichkeiten für schmale Straßen auf.

„Da die sichere Führung des Radverkehrs bei schmalen Straßenquerschnitten die Kommunen immer wieder vor größere Herausforderungen stellt und weil Erkenntnisse fehlten, hat die AGFK-BW direkt nach ihrer Gründung 2010 das Modellprojekt Schutzstreifen gestartet“, sagte der AGFK-Vorsitzende Michael Obert.

Verkehrsminister Winfried Hermann begrüßte die Ergebnisse: „Das Gutachten zeigt, dass beidseitig angelegte Schutzstreifen auch bei schmaleren Fahrbahnen unter bestimmten Bedingungen eine sichere Lösung darstellen können. Damit können wir das bisherige Repertoire für sicheres Radfahren auf Straßen mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sinnvoll ergänzen.“

Als Modellkommunen nahmen Leonberg, Lörrach, Offenburg, Heidenheim, Heilbronn, Heidelberg, Filderstadt, Friedrichshafen und Tübingen teil.

Das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen (SVK) aus Aachen untersuchte auf Modellstrecken – unter anderem per Videoanalyse –, welche Art von Schutzstreifen sich auf schmalen Fahrbahnen am besten eignen: einseitige, beidseitige oder solche, die abwechselnd auf der einen und der anderen Straßenseite markiert sind. Das Ergebnis: „Auf innerörtlichen Straßen mit einer maximalen Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h kann mit beidseitigen Schutzstreifen auch auf Fahrbahnen mit einer Breite unter sieben Meter ein deutlicher Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmer erreicht werden“, so Dr. Ralf Kaulen vom SVK. Auf den untersuchten Straßen fuhren die Autos nach Markierung der Schutzstreifen langsamer und überholten mit mehr Abstand. Bislang lagen diese Erkenntnisse ausschließlich für Schutzstreifen auf mindestens sieben Meter breiten Fahrbahnen vor.

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und AGFK-BW e. V.

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