LGVFG

Mehr Unterstützung für kommunale Verkehrsprojekte

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Minister Winfried Hermann steht hinter dem Rednerpult im Landtag von Baden-Württemberg und spricht zu den Abgeordneten (11.01.2017)

Landtag verabschiedet Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes – Mittel des Landes werden von 2020 an nahezu verdoppelt

In Baden-Württemberg steht für den Ausbau der kommunalen Verkehrsinfrastruktur vom kommenden Jahr an fast doppelt so viel Geld zur Verfügung als bisher. Der Landtag verabschiedete am Donnerstag in abschließender 2. Lesung eine Novelle des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG), die zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Danach können kommunale Verkehrsprojekte in Zukunft mit jährlich 320 Millionen Euro gefördert werden. Bisher lag die Fördersumme bei 165 Millionen Euro pro Jahr. Mit LGVFG-Mitteln werden im Sinne der Verkehrswende kommunale Vorhaben im Bereich Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Rad- und Fußverkehr sowie Straßenbau und Lärmschutz gefördert.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Mit der Novelle des LGVFG bekommen Städte, Gemeinden und Landkreise Finanzierungsicherheit für die Planung und den Bau ihrer Infrastruktur. Es steht nicht nur mehr Geld zu Verfügung. Das Land hat auch die Fördermöglichkeiten deutlich erweitert. So können zum Beispiel die Ertüchtigung und der Ersatzneubau von Brücken gefördert werden. Das Land nimmt auch die Förderung von Schienenfahrzeugen wieder auf. Klimaschutz und Barrierefreiheit spielen künftig eine wesentlich größere Rolle. Schnittstellen des Güterverkehrs und Wiedervernetzungsmaßnahmen gehören nun gleichfalls in den Förderkatalog.“

Für die Finanzierung von Zuwendungen des Landes zur Unterstützung von Verkehrsprojekten und Investitionen im kommunalen Straßenbau, im ÖPNV und im Rad- und Fußverkehr standen aus dem LGVFG bislang Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz des Bundes im Umfang von etwa 165 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Zuweisungen an die Länder laufen zum Jahresende 2019 aus. Im Gegenzug bekommen die Länder einen erhöhten Anteil aus der Umsatzsteuer. Die Erhöhung der Fördermittel um 155 Millionen Euro pro Jahr wird von Land und Kommunen gemeinsam getragen.

Für die Novelle wurde das Gesetz auch einem Klimacheck unterzogen. Der Klimaschutz wird in der Zielbestimmung des Gesetzes neu verankert. Neu eingeführt wurde ein Tatbestand zur Förderung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung mit klarem Verkehrsbezug. Auch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen werden förderfähig. So kann die Trennung von Naturräumen durch den Bau von Grünbrücken beseitigt werden.

In der Folge sollen künftig besonders klimafreundliche Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit statt 50 Prozent eine höhere Förderung von bis zu 75 Prozent erhalten. Minister Hermann erläuterte: „Wir geben damit auch einen Anreiz, Projekte als Teil eines Umbaus des Verkehrssystems zu planen. Dafür sollen die Kreise und Städte Klimamobilitätspläne aufstellen können. Darüber hinaus erweitern und modernisieren wir die bestehenden Fördermöglichkeiten, z. B. bei der Brückensanierung und Ersatzbrücken.“

Der Regelfördersatz beträgt weiterhin 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Für nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Kostensteigerungen wird es - in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung - künftig eine Härtefallregelung geben. Zudem werden Kommunen in Zukunft bei den Planungskosten durch pauschalierte Zuschüsse zusätzlich entlastet.

Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte: „Hohe Planungskosten waren bisher für die Kommunen ein Hindernis, ÖPNV-Projekte überhaupt anzugehen. Diese Barriere beseitigen wir jetzt und geben den Kommunen damit auch Planungssicherheit.“

Weitere Meldungen

Blühende Fläche neben dem Straßenverkehr
Straße

Wo Straßen aufblühen: Zehn Kommunen zeigen, wie Wandel gelingt

Mehrere Straßenschilder stehen in einem Schuppen nebeneinander.
Straße

Neue Werkstatt-, Wasch- und Fahrzeughalle für die Straßenmeisterei Gaildorf

Ein Aufsteller mit Flyern.
bwegt

Verkauf von Fahrkarten aus einem Guss

Ein Bagger lädt Schutt ab (Bidlerquelle: pixabay/wheel-loader-2580470/1920)
Albaufstieg

Albaufstieg freigegeben

Verschiedene Mobilitätsicons von Bus über Auto bis Bahn liegen auf einer Baden-Württemberg-Karte.
Mobilität

Baden-Württemberg veröffentlicht erstmals landesweites Verkehrsmodell

Anzeigetafel mit Abfahrtszeiten von Zügen an einem Bahnhof.
Fahrplan

Fahrplanwechsel bringt neue und schnellere Verbindungen

Baumwiese (Bild: pixabay/ 2916763)
Straße

Was Streuobstwiesen mit dem Straßenbau zu tun haben

Verkehrsminister Hermann, Amtschef Frieß sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesradeln durch eine Fahrradstraße.
Rad

Rekordrunde fürs Rad: Baden-Württemberg begeistert beim STADTRADELN 2025

Mannheimer Hafen bei Nacht (Bild: Staatliche Rhein-Neckar Hafengesellschaft Mannheim mbH, www.logistik-bw.de)
Hafen

Hafen Mannheim: Erprobter Dialog wird institutionalisiert

Straße

Straßenmeistereien bereit für Wintersaison

Rendering der Bahnsteighalle von Stuttgart 21 mit einem einfahrenden Zug.
Stuttgart 21

Bahn verschiebt Start von Stuttgart 21 erneut

Ein kleiner weiß, gelber Transporter steht als Bürgerbus umgebaut auf einem Platz.
Bus

Zehn Jahre Bürgerbusse im Land – 300 Geschichten des Engagements

Ein bwegt-Zug fährt am Bodensee vorbei.
Schiene

Planungen für die Bodenseegürtelbahn gehen weiter

Eingang zu einem bwegt-Fahrgastcenter mit großer Beschilderung
Fahrgastcenter

Einheitliche Fahrgastcenter für Bahnreisende

Ein Zug fährt an einem Bahnsteig ein.
Mobilität

Mobilität der einen darf nicht auf Kosten anderer gehen