Baden-Württembergs Verkehrsminister Hermann: „Mit 50 km/h durch Tempo-30-Zone ist kein Kavaliersdelikt“
Verkehrsminister Winfried Hermann hat die Bußgeldnovelle im Bundesrat begrüßt: „Der heutige Beschluss ist gut für Eltern und Kinder sowie für ältere Menschen und ein Fortschritt für die Verkehrssicherheit. Es gibt heute zu viele Menschen, die Rasen und Falschparken als Kavaliersdelikte ansehen. Derartige Verkehrsverstöße behindern und gefährden aber die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. “
Der Bundesrat hat am Freitag (8. Oktober 2021) der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nach langwierigen Verhandlungen mit den Bundesländern vorgelegten Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung zugestimmt. Die Neufassung der Bußgeldkatalog-Verordnung ist aufgrund eines juristischen Formfehlers des Bundes erforderlich. Mit dem Beschluss des Bundesrats wird auch ein Schlusspunkt hinter den monatelangen Bußgeldstreit gesetzt. Die Änderungen treten drei Wochen nach Verkündung des neuen Bußgeldrahmens in Kraft.
"Mit 50 km/h durch Tempo-30-Zone ist kein Kavaliersdelikt."
Der Minister sagte vor der Länderkammer: „Wer die Regeln verletzt, gefährdet sich und andere. Mit 50 km/h durch Tempo-30-Zone ist kein Kavaliersdelikt. All diese Regeln haben einen Sinn: Es geht um mehr Sicherheit. Und es geht darum, dass es alle, die sich nicht daranhalten, an ihrem Geldbeutel spüren müssen.“
Der überarbeitete Bußgeldkatalog flankiert die bereits im April 2020 in Kraft getretenen neuen Regeln für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer durch die Radverkehrsnovelle zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und verleiht diesen den erforderlichen Nachdruck. Ziel der Neuregelungen ist mehr Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr. Die Bußgelder für die meisten Verstöße werden verdoppelt. Die Sanktionen werden also spürbarer. Im europäischen Vergleich bleiben die Bußgelder aber moderat.
Durch eine deutliche Erhöhung der Bußgelder zur Sanktionierung von Geschwindigkeitsüberschreitungen wird eine hohe Wirkung auf das tatsächliche Geschwindigkeitsverhalten erwartet. „Bei Tempo 30 ist für Menschen, die zu Fuß gehen, ein Zusammenstoß mit einem Auto in einem von zehn Fällen tödlich, bei Tempo 50 sind es bei zehn Unfällen bereits sieben Tote“, erläuterte Herr Minister Hermann die von überhöhten Geschwindigkeiten ausgehende Gefahr gerade für Fußgängerinnen und Fußgänger.
Rad- und Gehwege zu parken wird teurer
Auch die weiteren Änderungen haben vor allem den Schutz der sog. „schwachen“ Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer im Blick. Falls LKW beim Rechtsabbiegen künftig innerorts schneller als mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wird das mit 70 Euro Bußgeld geahndet. Falsches Parken oder Halten wird künftig deutlich teurer. Wer unzulässig auf Rad- oder Gehwegen parkt, zahlt zwischen 55 und 100 Euro. Gleiche Bußgelder können auch für das Parken und das Halten auf markierten Radfahrstreifen oder in zweiter Reihe sowie für das Parken auf Flächen zum Laden von E-Autos oder auf Carsharing-Parkplätzen fällig werden. All diese Regelungen kommen auch der Verkehrswende zu Gute.
Auch wer keine Rettungsgasse bildet oder diese befährt und wer vorschriftswidrig mit Fahrzeugen Gehwege, linksseitige Radwege oder Seitenstreifen benutzt, muss künftig mit härteren Sanktionen rechnen.
Neue Bußgelder konsequent umsetzen
Minister Hermann rief die Bußgeldbehörden auf, die neuen Sanktionsmöglichkeiten konsequent umzusetzen und damit die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Denn es sei wissenschaftlich erwiesen, dass erst das Zusammenwirken von Kontrolldruck und Sanktionshöhe die erforderliche abschreckende Wirkung gegenüber Verkehrsverstößen entfalte.
Neue Bußgelder gelten ab 9. November
Delikt | Bisher | Neu |
Abstellen im Halte- oder Parkverbot | 15 Euro | 55 Euro |
Innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell | 35 Euro | 70 Euro |
Unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz | 35 Euro | 55 Euro |
Parken in amtlich gekennzeichneter Feuerwehrzufahrt | 55 Euro | 100 Euro |
Unberechtigtes Parken an Ladestationen für Elektrofahrzeuge | - | 55 Euro |
Unberechtigtes Parken auf Parkplätzen für Carsharing-Fahrzeuge | - | 55 Euro |
Keine Rettungsgasse bilden | - | 200 bis 300 Euro und 1 Monat Führerscheinentzug |
Missbrauch der Rettungsgasse | - | 200 bis 300 Euro und 1 Monat Führerscheinentzug |
Als Lkw die Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbigen missachten | - | 70 Euro |
Unerlaubte Nutzung von Geh- und Radwegen sowie Seitenstreifen | 25 Euro | 100 Euro |
Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelastung | 20 Euro | 100 Euro |