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Minister Hermann begrüßt Beschluss des Bundesrates zur Erhöhung der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr

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Trassen- und Stationspreisbremse soll Planungssicherheit ermöglichen

Die zwischen Bund und Ländern am 24. September 2015 erreichte Verständigung über die Anhebung der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) wurde am Freitag, 16. Oktober formal vom Bundesrat beschlossen, nachdem der Bund bereits am Vortag die Einigung in Form des neuen Regionalisierungsgesetzes vorgelegt hatte. Damit ist die Erhöhung der Mittel im Jahr 2016 auf 8 Mrd. Euro sowie die jährliche Erhöhung um 1,8 Prozent vom Jahr 2017 an unter Dach und Fach. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Mit diesem Gesetz als Grundlage können wir nun wieder langfristig planen und unserer Aufgabe als Besteller des Schienenpersonennahverkehrs nachkommen.“

Der Bund hat zudem zugesagt, im noch zu beschließenden Eisenbahnregulierungsgesetz eine Bremse für den Anstieg der Trassen- und Stationspreise zu verankern, um die in den vergangenen Jahren enormen Steigerungen künftig auf 1,8 Prozent pro Jahr zu begrenzen. Die Änderung des Verteilungsschlüssels der Regionalisierungsmittel unter den Ländern bleibt einer Rechtsverordnung des Bundes vorbehalten, der der Bundestag noch bis zum Ende dieses Jahres zustimmen muss. Nach der Einigung vom September soll der Anteil des Landes auf Basis des „Kieler Schlüssels“ von bislang 10,44 Prozent auf 12,37 Prozent anwachsen.

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