Elektromobilität

Minister Hermann: Schadstoffarme Autos müssen sich mehr lohnen

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Abgasewolke aus dem Auspuff eines Autos.

Baden-Württemberg will umweltfreundliche Mobilität fördern und durch eine Bundesratsinitiative eine Vorzugsbehandlung von Fahrzeugen mit sehr geringem Schadstoffausstoß beispielsweise beim Parken in der Stadt ermöglichen. Einen entsprechenden Antrag hat Winfried Hermann, baden-württembergischer Minister für Verkehr und Infrastruktur, am 11. Oktober 2013 in der Länderkammer vorgestellt.

Minister Hermann: „Wir wollen Fahrzeugen mit schadstoffarmem Antrieb begrenzte und befristete Privilegien ermöglichen. Dazu gehört zum Beispiel das Freihalten von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge zum Laden oder die Befreiung von Parkgebühren für besonders umweltfreundliche Autos. Wer ein besonders schadstoffarmes Fahrzeug fährt, soll auch besondere Vergünstigungen bekommen. Voraussetzung dafür ist aber eine geeignete Kennzeichnung dieser Fahrzeuge.“ Die Kennzeichnung sollte ähnlich erfolgen wie die bereits bekannte Kennzeichnung schadstoffarmer Kraftfahrzeuge mit roter, gelber oder grüner Euro-Plaketten. Gleichzeitig soll auch eine neue Plakette für die Euro-6-Fahrzeuge festgelegt werden, um auch diesen Autos mit besonders niedrigem Stickstoffoxid-Ausstoß im Rahmen von Luftreinhalteplänen eventuell befristet Privilegien gewähren zu können.

Auch müsse die Infrastruktur zum Aufladen von Elektroautos weiter ausgebaut werden, um das Ziel von 1 Million Elektrofahrzeugen bis 2020 Umsetzen zu können. Bisher ist man davon noch weit entfernt. Zum 1.1.2013 gab es Deutschland rund 7.100 reine Elektro-PKWs (+ 57 Prozent gegenüber 2012). Zum 1.9.2013 waren es rund 10.500. Auch der Bestand an Hybridfahrzeugen hat von 2012 (rund 48.000) um 33 Prozent zugenommen bis 2013 (rund 64.000). „Mit 1.400 Elektrofahrzeugen stellt Baden-Württemberg zwar knapp 20 Prozent der Fahrzeuge im gesamten Bundesgebiet, das zeigt aber zugleich, dass wir noch weit von unserem Ziel entfernt sind und zusätzliche Anreize schaffen müssen“, so Hermann.

Der Antrag Baden-Württembergs wird nun in die Ausschüsse des Bundesrates zur weiteren Beratung überwiesen. Die Ausschüsse werden sich voraussichtlich in der 43. KW mit dem Antrag Baden-Württembergs befassen.

 

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