Personenbeförderung

Modernisierung der Personenbeförderung – Einigung auf Bundesebene

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Mutter mit Kind im ICE (Bild: Deutsche Bahn AG/ Robert Fishman)

Minister Hermann und Bundestagsabgeordneter Özdemir: Flexible Angebote im ÖPNV und mit Pooling-Fahrdiensten werden ermöglicht

Die Modernisierung der Personenbeförderung kommt voran. Nach langen Verhandlungen gibt es nun eine Einigung auf Bundesebene. Die Findungskommission von Bund, Ländern und Bundestagsfraktionen hat sich am Freitag, 19. Juni auf entsprechende Eckpunkte einer neuen gesetzlichen Regelung verständigt. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann und der Vorsitzende des Bundestags-Verkehrsausschusses, Cem Özdemir, erklärten die wichtigsten Punkte:

Der ÖPNV kann zukünftig mit neuen flexiblen Angeboten aufwarten, der Taxiverkehr wird geschützt und erhält neue Möglichkeiten, neue Fahrdienste und Ride-Pooling-Angebote (plattformbasierte Sammeltaxis) werden ermöglicht, können aber von den Kommunen geregelt und gesteuert werden, inklusive Antidumpingregelungen, wie bspw. die Vorgabe von Mindestfahrpreisen. Digitale Vermittlungsplattformen von Fahrdiensten müssen Verantwortung für die Einhaltung der Regeln für ihre Fahrdienstleister übernehmen.

Minister Hermann und der Bundestagsabgeordnete Özdemir sagten: „Wir freuen uns, dass es gelungen ist, neue Angebote zu ermöglichen, sie aber zugleich verantwortungsvoll zu regeln. Die Kommunen werden in ihren Steuerungsmöglichkeiten für die plattformbasierten Verkehre gestärkt. ÖPNV und Taxigewerbe werden nicht nur geschützt, sondern bekommen auch neue Möglichkeiten, sich weiter zu entwickeln.“
Der Verkehrsminister erklärte abschließend: „Die Reform folgt der Leitformel ‚Mehr Mobilität aber nicht mehr Verkehr‘.“

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