Paritätisches Kontrollgremium für Einhaltung der Tariftreue wird geprüft
Vertreter des Betriebsrates des Verkehrsbetriebs Württemberg der DB-Regio AG und des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur haben sich in den vergangenen Tagen in zwei Gesprächsrunden über die Auswirkungen der Ausschreibungen des Landes im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf die derzeit bei der Deutschen Bahn Beschäftigten ausgetauscht. Dabei wurden Differenzen deutlich, aber auch einige gemeinsam getragene Ansatzpunkte, wie die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer noch besser berücksichtigt werden können. Es wurde ein weiterer kurzfristiger Austausch im Zusammenhang mit den Vergabeprozessen der SPNV-Leistungen vereinbart.
Beide Seiten kamen überein, dass von Seiten des Landes eine Regelung geprüft wird, die bei einem Wechsel von Mitarbeitern von einem zu einem anderen SPNV-Anbieter eine Mitnahme der Dauer der Betriebszugehörigkeit in das neue Unternehmen gewährleistet.
Ferner streben beide Seiten einvernehmlich die Einrichtung eines paritätisch besetzten Gremiums an, das die Einhaltung der Tariftreueregelungen im SPNV überwachen soll. Von Seiten des Landes wurde klargestellt, dass im Rahmen der Ausschreibungen die geforderte Zugbegleiterquote bereits fest vorgesehen ist, die sich an der bisherigen Praxis orientiert.
Das MVI sagte auch zu, den Wunsch zu prüfen, dass die vorgegebene Ausbildungsquote für Triebfahrzeugführer zur Hälfte über eine reguläre Berufsausbildung erfolgen soll.
Hintergrund
Das Land Baden-Württemberg ist verantwortlich für den Schienenpersonennahverkehr. Es schließt Verträge mit Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und bestimmt damit, welche Strecken in welchem Takt und mit welchen Zugtypen bedient werden. In Baden-Württemberg werden im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) derzeit insgesamt: ca. 65,5 Millionen Zug-Kilometer pro Jahr vom Land bestellt und finanziert. Der überwiegende Anteil der SPNV-Leistungen wird von der DB Regio AG erbracht, allein der „große Verkehrsvertrag" mit der Bahntochter aus dem Jahr 2003 umfasst 39,5 Millionen Zug-Kilometer pro Jahr. Dieser Vertrag läuft im September 2016 aus. Weitere Verkehrsverträge sind bis 2016 ebenfalls neu zu vergeben. Gleichzeitig soll der SPNV ausgebaut werden.
Das geplante Gesamtvolumen der Ausschreibungen zwischen 2012 und 2017 beträgt einschließlich Folgevergaben und inklusive Leistungsausweitungen nach bisheriger Planung rund 70 bis 80 Millionen Zug-Kilometer pro Jahr.
Das Landeskabinett hat im Juni 2014 einem entsprechenden Zielkonzept 2025 für den Schienenpersonennahverkehr sowie dem Vergabekonzept des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur für den Wettbewerb im SPNV zugestimmt.
Zugleich ist es der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, dass der notwendige Wettbewerb im SPNV nicht zulasten der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geht. Die grün-rote Landesregierung hat das Landestariftreuegesetz umgesetzt. Das bedeutet, dass Aufträge der öffentlichen Hand in Baden-Württemberg künftig nur noch an Unternehmen gehen dürfen, die ihren Beschäftigen Tariflöhne bezahlen. Dadurch soll Sozialdumping bei der Neuausschreibung des Schienenpersonennahverkehrs in Baden-Württemberg, gegenüber früheren Vergabeverfahren, verhindert werden. Bieter, die keine Tariftreueerklärung abgeben, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
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