Verkehrsminister von Baden-Württemberg kritisiert in seiner Bundesratsrede das Gesetzespaket des Bundes
In seiner Rede vor dem Bundesrat hat der Verkehrsminister von Baden-Württemberg, Winfried Hermann (Grüne), am 15. März das Gesetzespaket des Bundes zur Luftreinhaltung scharf kritisiert.
Aussitzen der Probleme hat geschadet
Anstatt vom Jahr 2016 an konsequent auf Nachrüstung zu setzen, habe das Bundesministerium für Verkehr noch bis Ende 2018 Verbesserungen blockiert, sagte Hermann. „Auch die Automobilwirtschaft hat die versprochenen Software-Updates noch nicht umgesetzt. 1,5 Millionen Fahrzeuge haben immer noch kein Software-Update. Die Hardwarenachrüstung hat noch gar nicht begonnen. Sie ist dringend nötig und überfällig. Das so genannte ‚Dieselpaket‘ kann darüber nicht hinwegtäuschen“, so die Kritik des Landesverkehrsministers.
Forderung: Neue Werkzeuge für die Länder
„Saubere Luft ist ein Menschenrecht“, betonte der Landesverkehrsminister in seiner Rede vor dem Bundesrat. Vielerorts bekomme man trotz großer Anstrengungen die Grenzwertüberschreitungen nicht schnell genug in den Griff. Hermann erneuert seine Forderung: Eine Blaue Plakette würde für bessere Kontrollierbarkeit der betroffenen Fahrzeuge sorgen. Der Bund müsse zudem die Hardware-Nachrüstung schneller und konsequenter vorantreiben und Haftungsfragen, Kostenübernahme und Garantiefragen klären.
Hermann: Es gibt keinen neuen Grenzwert
Hermann verwies in seiner Rede darauf, dass das Bundesimmissionsschutzgesetz den europäischen Grenzwert von 40 µg/Kubikmeter nicht außer Kraft setzen könne.
Lob für den Richtwert für die Nachrüstung
Die sinnvolle Regelung in der Nachrüstrichtlinie ist für den Verkehrsminister der neu definierte Zielwert für nachgerüstete Fahrzeuge bezüglich der Emissionen von Stickoxiden. Fahrzeuge, die im Realbetrieb weniger als 270 mg pro Kilometer ausstoßen, sind künftig davon ausgenommen. „Das wird Haltern von Fahrzeugen der Euronormen 5 helfen, die eine wirksame Hardwarenachrüstung haben“, begrüßte Winfried Hermann. „Hätte der Bund bereits 2017 so reagiert, hätten die Gerichte weniger Verkehrsverbote verhängen müssen.“ Der nächste Schritt sei nun, dass Nachrüstvarianten vom Kraftfahrbundesamt mit Hochdruck geprüft und zugelassen werden.
Straßenverkehrsgesetz: Fragwürdige Überprüfungspraxis
Kritisch sieht der Landesverkehrsminister die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Nach der vernichtenden Kritik am Vorentwurf sei daran datenschutzrechtlich einiges nachgebessert worden, so Hermann. Immerhin könne jetzt durch Einzelnach-fragen beim Zentralen Fahrzeugregister kontrolliert werden. Eine leider umständliche und wenig praktikable Lösung. „Die Blaue Plakette wäre so viel einfacher gewesen!