Landesbauordnung

Neu gefasste Verwaltungsvorschrift zu Stellplätzen

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Staatssekretärin Splett: Neue Regelungen zu Stellplätzen Fahrradstellplätze für neu errichtete Geschäfte, Firmen und Behörden

Nicht nur für neue Wohnungen, auch für neu errichtete Einzelhandelsgeschäfte, Firmen-, Behörden- und andere Gebäude gilt seit dem 1. März 2015 eine Fahrradstellplatzpflicht. Zum 1. Juli 2015 tritt eine neu gefasste Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Herstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) in Kraft. Staatssekretärin Gisela Splett: „Bisher fehlen vielerorts auch dort, wo mit vielen Fahrrädern zu rechnen ist, geeignete Stellplätze. Dies ändert sich nun schrittweise. Wer neu baut, muss Fahrradstellplätze von Anfang an einplanen, auch bei Geschäften, an Büroräumen oder vor Schulen.“

Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert die modernisierte Landesbauordnung, die seit dem 1. März 2015 vorschreibt, dass nicht nur Stellplätze für Pkw zu schaffen sind, sondern auch Stellplätze für Fahrräder. Die Verwaltungsvorschrift enthält wichtige Ausführungen dazu, wie die gesetzlichen Anforderungen der Landesbauordnung im Hinblick auf Zahl, Größe und Ausstattung der Stellplätze zu erfüllen sind. So schreibt sie zum Beispiel vor, dass Fahrradabstellanlagen ein sicheres Anschließen des Fahrrads ermöglichen müssen. Splett: „Hochwertige Fahrräder und Pedelecs erleichtern es, Alltagswege mit dem Fahrrad zurück zu legen. Sie brauchen aber sichere Stellplätze. Mit mindestens 80 cm muss zudem ausreichend Platz zwischen den Fahrradbügeln gegeben sein. Laut Verwaltungsvorschrift sind auch platzsparende Systeme, etwa Doppelstockparksysteme, möglich, sofern sie bestimmte Kriterien einhalten.“ 

Die Vorgaben für die Zahl der notwendigen Stellplätze stellen Mindestangaben für die Bauherrinnen und Bauherren dar. So wird beispielsweise für Büroräume geregelt, dass ein Fahrradstellplatz pro 100 m² Bürofläche zu schaffen ist, bei Verkaufsstätten ist ein Fahrradstellplatz pro 50 m² Verkaufsnutzfläche notwendig. Die vergleichbaren Angaben für Kfz-Stellplätze sind weitestgehend unverändert geblieben; bei der nächsten Fortschreibung soll die Anpassung an einen veränderten Bedarf geprüft werden.

Staatssekretärin Splett abschließend: „Dies ist ein weiterer Schritt, um den Radverkehr als gleichberechtigtes Verkehrsmittel zu etablieren.“

Weitere Informationen finden Sie hier. 

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