Bauen

Neue Technische Baubestimmungen seit 1. Januar in Kraft

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Neue Liste regelt unter anderem die Beschaffenheit von barriererfreien Einrichtungen. 

Seit dem 1. Januar 2015 gelten neue Technische Baubestimmungen, unter anderem für das barrierefreie Bauen. Da das barrierefreie Bauen eine breitere Öffentlichkeit angeht, wurden die Verbände für behinderte Menschen, die Immobilien- und Gewerbeverbände und andere interessierte Kreise angehört. Auf dieser Grundlage machten die obersten Baurechtsbehörden für Baden-Württemberg nun DIN 18040 (Teil 1 und 2) mit einigen Modifikationen als Technische Baubestimmungen bekannt und veröffentlichten sie im Volltext im Gemeinsamen Amtsblatt Baden-Württemberg.

DIN 18040 regelt, wie bei barrierefreien Einrichtungen unter anderem Wege, Türen, Treppen, Aufzüge, Räume und auch Sanitäranlagen technisch beschaffen sein müssen, damit Menschen mit Bewegungseinschränkung, blinde oder schlecht hörende Menschen diese Einrichtungen weitgehend selbstständig nutzen können. Eine sehr maßgebliche Neuerung für das barrierefreie Bauen ist das Prinzip, dass Informationen über zwei Sinne wahrnehmbar sein sollen. Baurechtlich verbindlich werden die durch Anlagen modifizierten Vorschriften jedoch nur im Rahmen der gesetzlich geforderten Barrierefreiheit. DIN 18040 (Teil 1 und 2) wird dabei in Baden-Württemberg an weniger Stellen modifiziert als in anderen Bundesländern.

Die Norm wird dafür in der sogenannten Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) baurechtlich vorgeschrieben. Diese Liste enthält Normen zur Tragwerksplanung, zu den unterschiedlichen Baumaterialien wie Holz, Mauerwerk, Stahlbeton oder Stahl, zum Brandschutz, zum Wärme- und Schallschutz, zum Bautenschutz, zum Gesundheitsschutz und zu anderen Planungsgrundlagen. Die einzelnen Normen oder Richtlinien werden durch Anlagen in das Landesrecht für Baden-Württemberg eingepasst und sind in dieser modifizierten Form anzuwenden. So entstehen insgesamt 45 Seiten Text. Der größte Teil der LTB ist vorrangig für Baufachleute von Bedeutung. Die neue Fassung der LTB ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft und ersetzt die Regelung vom 6. Juni 2012.

Die neue Fassung der LTB enthält darüber hinaus auch die neue Fassung der Industriebaurichtlinie. Diese fordert für große Industriebauten insbesondere Maßnahmen zum Brandschutz und zur Evakuierung im Brandfall. Die geänderte Fassung hat dabei eine neue Systematik bei der Erfassung der Gebäudegrößen und den dadurch bedingten Brandrisiken. Die Industriebaurichtlinie kann im Volltext auf der Internet-Seite des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur heruntergeladen werden: www.mvi.baden-wuerttemberg.de  Planen & Bauen  Baurecht  Erlasse und Vorschriften. Dort kann auch auf die Liste der Technischen Baubestimmungen zugegriffen werden; in dieser Datei sind die Änderungen gegenüber der LTB-Fassung vom 6. Juni 2012 hervorgehoben dargestellt. Dies hilft vor allem denjenigen, die mit der LTB bereits vertraut sind.

Das am 17.12.2014 veröffentlichte Heft 12 des Gemeinsamen Amtsblatts Baden-Württemberg, welches DIN 18040 (Teil 1 und 2) zum barrierefreien Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude und Wohnungen im Volltext enthält, kann für 9 € beim Staatsanzeiger-Verlag Stuttgart erworben werden. Eine Bestellung ist entweder per E-Mail unter kundenservice@staatsanzeiger.de oder per Post unter: Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Breitscheidstr. 69, 70176 Stuttgart möglich.

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