Die Novelle des Landesplanungsgesetzes ist nach den Worten von Staatssekretärin Gisela Splett ein zentraler Baustein für die Energiewende in Baden-Württemberg. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur habe die sehr anspruchsvollen und aufwändigen Vorbereitungen für das Gesetzgebungsverfahren zügig gemeistert und zugleich darauf geachtet, dass Bürger, Kommunen, Regionen und die betroffenen Verbände in hohem Maße einbezogen wurden.
Staatssekretärin Splett sagte in der Plenarsitzung des Landtags am Mittwoch, 09. Mai 2012: „Die Verabschiedung des Gesetzes durch das Parlament macht Schluss mit der bisherigen Blockade beim Ausbau der Windenergie zwischen Main und Bodensee.“ In den Regionalplänen werde es künftig keine Ausschlussgebiete, sondern nur noch Vorranggebiete geben und damit Regionen, in denen die Windkraftnutzung zulässig ist. Neu ist, dass Städte, Gemeinden und kommunale Planungsträger ebenfalls die Windkraftnutzung planerisch steuern können.
Ein Vorteil dieses neuen windkraftfreundlichen Planungsregimes sei, dass die Planung auf zwei Planungsträger – die Regionalverbände sowie die Städte und Gemeinden – gestützt werden kann. Dafür gab es auch deutliche Unterstützung vom Gemeindetag und vom Städtetag.
Die Änderung des Landesplanungsgesetzes sieht im Weiteren vor, dass die bestehenden regionalen Ausschluss- und Vorranggebiete zum 1. Januar 2013 aufgehoben werden. Dies war notwendig, da ansonsten der Bau neuer Windkraftanlagen nicht so schnell möglich wäre.
Staatssekretärin Splett betonte, dass mit der Umsetzung des Gesetzes jetzt die Planungsträger, die beteiligten Behörden, die Windkraftunternehmen und die Bürgerinnen und Bürger gefordert seien. Sie könnten dazu beitragen, die Windkraft umwelt- und naturschutzverträglich unter Bürgerbeteiligung an den dafür geeigneten Standorten auszubauen. Die planerischen Vorgaben liegen dafür vor.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg