Ökologie

Neues Schild „Wildtierkorridor“ weist auf Tierwanderwege hin

Verkehrsschild "Wildtierkorridor" (Bild: Straßenmeisterei Titisee-Neustadt)

Staatssekretärin Gisela Splett MdL hat am Montag, 25. April 2016, ein Schild mit der Aufschrift „Wildtierkorridor“ an der B 3 südlich von Rastatt angebracht. „Mit diesem neuen Zusatzzeichen, das es bisher nur in Baden-Württemberg gibt, wollen wir die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darauf hinweisen, dass sie hier über eine längere Strecke mit querenden Wildtieren zu rechnen haben“, so Staatssekretärin Splett. „Gleichzeitig wollen wir den Begriff ‚Wildtierkorridor‘ bekannt machen, um ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass nicht nur Menschen, sondern auch Tiere ihre Straßen haben.“ Zu den wandernden Wildtieren gehören auch der Luchs und die Wildkatze, die sich in Baden-Württemberg zunehmend wieder aus-breiten.

Südlich von Rastatt besteht ein besonders bedeutender Wildtierkorridor. Dieser verbindet die Rheinwälder mit dem Schwarzwald. Die vielen Verkehrswege im Rheintal – insbesondere die A5, aber auch die B 36, die B 3, weitere Straßen und die Rheintalbahn -, die der menschlichen Fortbewegung dienen, zerschneiden diesen traditionellen überregionalen Wanderkorridor für Tiere. Um sich Nahrung zu beschaffen und sich fortzupflanzen, müssen Tiere aber ihre Standorte und Reviere wechseln können. Würde der Korridor wieder durchlässiger gemacht, könnte sich zum Beispiel die Wildkatze, die sich aktuell in den Rheinwäldern wieder angesiedelt hat, weiter in den Schwarzwald verbreiten und so ihren Lebensraum vergrößern. 

Splett weiter: „Schon ab 10 000 bis 15 000 Fahrzeugen pro Tag stellt eine Straße selbst für große Wildtiere eine sehr starke Barriere dar. Für kleinere, weniger mobile Arten sind solche Straßen praktisch unüberwindbar. Um den Artenschwund aufzuhalten ist es deshalb notwendig, zusätzlich zu der sogenannten grauen Infrastruktur eine grüne Infrastruktur zu errichten.“ Ein wichtiger Bestandteil einer solchen grünen Infrastruktur sind Querungshilfen für Tiere wie z.B. Grünbrücken, Wildunterführungen oder Amphibiendurchlässe. Mit dem vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur erstellten Landeskonzept Wiedervernetzung habe das Land seit letztem Jahr eine wichtige Grundlage für die Planung und Umsetzung solcher Wiedervernetzungsmaßnahmen.

Bestandteil des Landeskonzepts und auch des Bundesprogramms Wiedervernetzung ist das Vorhaben, die A 5 bei Niederbühl mit einer Querungsmöglichkeit für Tiere zu versehen. Hierzu soll ein bestehendes Unterführungsbauwerk für diesen Zweck optimiert werden. Wichtig sei aber gerade in einem verkehrlich so intensiv genutzten Raum wie dem Rheintal, dass einzelne Wiedervernetzungsmaßnahmen in ein Gesamtkonzept eingebettet werden. In diesem Zusammenhang seien die neuen Schilder ein Mosaikstein bei den Bemühungen um die Verbesserung der Durchlässigkeit des Wildtierkorridors.

Das Zusatzzeichen wurde in den vergangenen Wochen südlich von Rastatt bereits an der K 9617 (alte B 3), der B 36 und der L 78 a/ b an die schon bestehenden Schilder mit dem Zeichen „Wildwechsel“ montiert.

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Benjamin Hechler
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