Bauordnungsrecht

Novellierte Landesbauordnung tritt in Kraft

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Staatssekretärin Splett: Für das Bauen gelten verstärkt soziale und ökologische Kriterien 

Die novellierte Landesbauordnung (LBO) tritt am 01.03.2015 in Kraft. Sie legt ein stärkeres Gewicht auf soziale und ökologische Aspekte beim Bauen. „Damit werden wir gesellschaftlichen Änderungen wie dem demographischen Wandel und oder einem anderen Mobilitätsverhalten gerecht. Auch der Klimaschutz soll beim Bauen besser berücksichtigt werden“, erklärte Gisela Splett MdL, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur. Die Neuregelungen führen zu mehr Barrierefreiheit, unterstützen den Fahrradverkehr, und erleichtern die Nutzung regenerativer Energien sowie die Verwendung von Holz als Baustoff. 

Bei Neubauvorhaben wird künftig der Anteil barrierefreier Wohnungen erhöht. Künftig müssen bereits in Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen einer Etage barrierefrei erreichbar sein. Außerdem müssen in diesen Wohnungen die Wohn- und Schlafräume sowie Bad und Küche barrierefrei nutzbar und mit dem Rollstuhl erreichbar sein. Diese Änderung werde die Nutzung der Wohnungen durch behinderte Menschen deutlich erleichtern, da dann die notwendigen Bewegungsflächen für die Benutzung mit normalen Rollstühlen vorhanden sind, unterstrich Staatssekretärin Splett.

Auch in Mischgebäuden sind nun Abstellflächen für Kinderwagen und Gehhilfen vorzusehen. Die Anzahl der Fahrradstellplätze für neue Gebäude mit Wohnungen wird in angemessener Weise erhöht. Für andere Gebäude werden Fahrrad-Stellplätze erstmals vorgeschrieben. Gleichzeitig können die Gemeinden durch Ortsbaurecht auch weniger als einen baurechtlich notwendigen Kfz-Stellplatz pro Wohnung vorschreiben können. „Insgesamt unterstützen wir die Entwicklung zu nachhaltiger Mobilität sowie zu nachhaltigem Bauen und fördern damit zugleich die Attraktivität der Städte und Gemeinden“, ist die Staatssekretärin überzeugt. 

Zusätzlich werden mit Regelungen zur Begrünung baulicher Anlagen und zur erleichterten Nutzung regenerativer Energien Anreize für einen ökologisch hochwertigen Baustil gesetzt. Staatssekretärin Splett sagte: „Begrünung – gerade in dicht bebauten Quartieren – beeinflusst das Kleinklima positiv und erhöht die Lebensqualität in Städte und Gemeinden.“ 

Die erweiterten Verwendungsmöglichkeiten von Holz als Baustoff dienen ebenfalls dem Klimaschutz. Wie eine Untersuchung des Deutschen Holzwirtschaftsrates ergab, hatte Baden-Württemberg schon zuvor die holzbaufreundlichste Landesbauordnung in Deutschland. Der Südwesten ist die Holzbauregion Nummer eins in Deutschland. Sowohl bei den Wohngebäuden als auch erstmalig im Nichtwohnbau belegt Baden-Württemberg jeweils den Spitzenplatz. „Die jetzt geltenden Änderungen zielen darauf ab, dass wir uns auf diesem Spitzenplatz nicht ausruhen, sondern weiter konsequent durch neue Maßnahmen zur Schonung endlicher Ressourcen beitragen“, unterstrich Staatssekretärin Splett.

Eine verfahrensrechtliche Änderung in der LBO ist die Beschränkung des so genannten Kenntnisgabeverfahrens auf Bauvorhaben, die Vorgaben des Bebauungsplans genau einhalten, so dass keine Entscheidungen über Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen notwendig sind.
Mobilfunkbetreiber müssen die Errichtung baurechtlich verfahrensfreier Mobilfunkantennen mindestens acht Wochen vorher der Gemeinde anzeigen.

Der Landtag von Baden-Württemberg hatte am 5. November 2014 das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung verabschiedet.

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