Offizielle Verkehrsfreigabe für Badener Brücke in Rastatt
Die Instandsetzung und der Erhalt der Brücken in Baden-Württemberg hat für die Landesregierung nach den Worten der Verkehrsstaatssekretärin Gisela Splett, MdL höchste Priorität. „Bei vielen Bauwerken ist ein besorgniserregender Erhaltungszustand festzustellen Dies ist besonders hervorzuheben, da die Brücken oftmals die „Achillesferse“ im Straßennetz darstellen“, sagte die Staatssekretärin am Montag, 25. November 2013 bei der offiziellen Freigabe der Badener Brücke in Rastatt für den Verkehr.
Gerade in Baden-Württemberg seien infolge der topographischen Randbedingungen und nicht zuletzt aufgrund der überdurchschnittlich hohen Verkehrsbelastung sichere und funktionstüchtige Brückenbauwerke von herausragender Bedeutung. „Vor diesem Hintergrund hat für die Landesregierung die Aufrechterhaltung der Gebrauchstauglichkeit der Brückenbauwerke durch bauliche Instandsetzungsmaßnahmen oder Ersatzneubauten oberste Priorität“, unterstrich Staatssekretärin Splett.
Die Badener Brücke im Verlauf der B 3 hat wegen ihrer innerstädtischen Lage und als Teil einer wichtigen Verkehrsachse in Rastatt mit einer Verkehrsbelastung von rund 12.000 Fahrzeugen in 24 Stunden eine herausgehobene Funktion. Sie musste grundlegend instandgesetzt werden, weil die alte Stahlkonstruktion im Laufe der Zeit durch Verkehrsbelastung und Umwelteinflüsse bereits stark geschädigt war. Eine Sanierung wäre unwirtschaftlich gewesen. Deshalb wurde der sogenannte Brückenüberbau, also das wesentliche Bauteil einer Brücke auf dem die Fahrbahn und die Gehwege verlaufen, vollständig ersetzt durch eine Stahlverbundbrücke mit einer Unterkonstruktion aus Stahl und einer Fahrbahnplatte aus Beton. Zugleich wurde die 70 Meter lange Brücke um einen Meter verbreitert und um 40 Zentimeter angehoben, damit das Wasser der Murg auch bei einem Jahrhunderthochwasser noch unter der Brücke hindurchfließen kann. Die Kosten für den Brückenbau in Höhe von rund 2,8 Mio. Euro trägt der Bund.