STRASSE

Planungsbeginn für die Linienbestimmung des Neubaus der B 29

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Bauarbeiter legen mit ihrer Teermaschine einen neuen Straßenbelag.

Verkehrsministerium und Ostalbkreis vereinbaren, dass der Landkreis die Linienbestimmung mit umfassender Bürgerbeteiligung erarbeitet

Die Planung für den Ausbau der B 29 bei Röttingen – Nördlingen soll nach übereinstimmender Auffassung des Verkehrsministeriums und des Ostalbkreises zügig vorangetrieben werden. Darüber waren sich der Amtschef im Verkehrsministerium, Prof. Uwe Lahl und der Landrat des Ostalbkreises, Klaus Pavel, bei einem Treffen am Mittwoch in Stuttgart einig. 

Bei dem Gespräch, an dem auch die Bürgermeister der Gemeinde Riesbürg, Willibald Freihart, und der Stadt Bopfingen, Dr. Gunter Bühler, teilnahmen, vereinbarten Ministerialdirektor Lahl und Landrat Pavel, dass der Ostalbkreis die Linienbestimmung mit umfassender Bürgerbeteiligung durchführt. Der Landkreis führt im Auftrag des Landes und in Abstimmung mit dem Land alle planerischen Schritte für eine Linienbestimmung und Bürgerbeteiligungen durch. 

Ministerialdirektor Prof. Dr. Lahl erklärte: „Unser Ziel ist es, in der Raumschaft eine konsensfähige Trasse zu bekommen, um baldmöglichst in Abschnitten dann mit den einzelnen Ortsumgehungen beginnen zu können.“ Landrat Pavel sagte: „Wir freuen uns, dass damit die lange Wartezeit zu Ende ist. Der Ostalbkreis sichert zu, dass er eine schlanke und schnelle Linienbestimmung erarbeiten wird.“

Der Ausbau der B 29 ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 als Neubau (B 29n) mit drei Fahrstreifen auf einer Länge von ca. 16 km im Vordringlichen Bedarf enthalten. Das Verkehrsministerium hatte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in einem Schreiben vom 11.03.2019 um Klärung gebeten, ob auf ein Linienbestimmungsverfahren verzichtet und die Planung zunächst auf die Ortsumfahrungen Pflaumloch und Trochtelfingen reduziert werden kann. Das BMVI hatte daraufhin in einem Schreiben des Staatssekretärs Dr. Güntner vom 14.05.2019 nochmals bestätigt, dass Baden-Württemberg eine rechtssichere Planung erstellen muss, d. h., dass auf eine Linienbestimmung nicht verzichtet werden kann.

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