Verkehr

Ratgeber Winterreifen - was Autofahrer jetzt beachten müssen

Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die „Situative Winterreifenpflicht". Das bedeutet: Bei Schnee, Schneematsch, Glatteis oder Reifglätte auf der Fahrbahn dürfen Fahrzeuge nicht mit Sommerreifen auf die Straße.

Warum sollte man Winterreifen aufziehen?

Profil und Gummimischung von Sommerreifen sind weder für extreme Minusgrade noch für Eis und Schnee ausgelegt. Deswegen ist die Haftung im Winter schlechter und der Bremsweg länger. Ein Beispiel: Ein mit Winterreifen bestückter Pkw würde bei einer Vollbremsung auf Schnee aus einer Grundgeschwindigkeit von 80 Kilometer pro Stunde nach 70 Metern stehen, das sommerbereifte Pendant kommt dagegen erst nach 112 Metern zum Stillstand. Wenn das winterbereifte Fahrzeug bereits steht, ist der Pkw mit Sommerreifen noch mit 49 Stundenkilometern unterwegs.

Welche Folgen hat ein Verstoß?


Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Reifen unterwegs ist, die nicht mindestens das M+S-Logo tragen, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kommt es zusätzlich zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, können 80 Euro fällig werden.

Welche Regeln gelten im Ausland?

Die Regelungen unterscheiden sich von Land zu Land. Im Norden Europa, zum Beispiel in Finnland, sind Winterreifen zu bestimmten Jahreszeiten vorgeschrieben. In anderen Ländern (zum Beispiel Frankreich) gibt es Winterreifen-Pflicht für bestimmte Straßen und Gebirgspässe. Für das bei Winterurlaubern beliebte Österreich gilt: Vom 1. November bis 15. April müssen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein.
Einen Überblick bietet etwa der ADAC: http://www.adac.de/infotestrat/reifen/winterreifen/winterreifenpflicht_FAQ/default.aspx?tabid=tab5

Gibt es offizielle Empfehlungen für Winterreifen?

Seit dem 1. November gilt eine neue europaweite Verordnung für Winterreifen. Auf den Reifen informieren ab sofort grün-gelb-rote Aufkleber über Rollwiderstand, Lärmentwicklung und Bremsverhalten. Das Verbraucherlabel ist EU-weit Pflicht und gilt für Reifen, die nach dem 1. Juli 2012 hergestellt wurden. Bei den Punkten Rollwiderstand und Lärmentwicklung verrät eine Skala von A bis G die Qualität des Reifens: A ist dabei die beste, G die schlechteste Note. Das Rollgeräusch wird als Zahl in Dezibel angegeben und graphisch in Form von schwarzen Wellen. Je weniger schwarze Wellen gezeichnet sind, umso geräuschärmer ist der Reifen. Die Vorschrift soll dem Kunden helfen, möglichst spritsparende Reifen auszuwählen.
Weitere Informationen auf den Seiten der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/cgi-bin/etal.pl

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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