Landesbauordnung

Rauchwarnmelder: Keine offiziellen Kontrollen

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Seit 31. Dezember 2014 besteht allgemein die Pflicht, Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Diese Pflicht nutzen jetzt Medienberichten und Warnungen in den sozialen Medien zufolge Diebesbanden, die sich als Kontrolleure ausgeben und sich so Zugang zu den Wohnungen verschaffen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) warnt davor, solchen vermeintlichen Kontrolleuren die Tür zu öffnen. 

Das Ministerium teilt mit: In der Landesbauordnung ist eine Kontrolle des Einbaus von Rauchwarnmeldern nicht ausdrücklich geregelt. Die Baurechtsbehörden könnten dies zwar nach den allgemeinen Regeln der Bauaufsicht - theoretisch - kontrollieren, sind dazu aber nicht verpflichtet. Dem MVI ist nicht bekannt, dass die Baurechtsbehörden solche Kontrollen durchführen. Es wäre wegen des damit zusammenhängenden Ein-griffs in das Wohnungsgrundrecht auch absolut ungewöhnlich, dass Hausinstallationen auf diese Art der unangemeldeten „Straßenkontrolle“ überwacht werden.

Das MVI rät daher dringend, vermeintliche Kontrolleure auf keinen Fall in die Wohnung zu lassen und stattdessen die Polizei zu verständigen.

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