Die Landesregierung will Fortschritte beim Flächenverbrauch erreichen. Das hat nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische und soziale Vorteile. Den Kommunen und sonstigen Trägern kommt dabei Schlüsselfunktion für eine flächenökonomische Siedlungsentwicklung zu.
„Die Landesregierung will bei der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme weiterhin deutliche Fortschritte erreichen und gemeinsam mit den Kommunen den Vorrang der Innenentwicklung in Städten und Gemeinden stärken. Dies hat nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische und soziale Vorteile, wie etwa die höhere Auslastung der vorhandenen Infrastruktur, Kostensenkungen und bessere Nah- und Grundversorgung für die Bürgerinnen und Bürger”, betonte Staatssekretärin Gisela Splett am 31. Mai2013 in Stuttgart.
„Der vorbereitenden Bauleitplanung in der Verantwortung der Kommunen und sonstigen Trägern der Planungshoheit komme eine Schlüsselfunktion für eine flächenökonomische Siedlungsentwicklung zu. Die Kommunen als Planungsträger und die Genehmigungsbehörden des Landes für die kommunalen Flächennutzungspläne müssen hier verantwortungsvoll zusammenwirken. Stringente Bedarfsnachweise bei Flächenneuinanspruchnahmen sind ein besonderes Anliegen des Landes”, betonte Splett.
Für einen sparsameren Umgang mit vorhandenen Ressourcen
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur habe daher die Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise vom Januar 2009 fortgeschrieben. Die Fassung der Hinweise vom 23. Mai 2013 bilde, so die Staatssekretärin, eine zentrale Entscheidungsgrundlage für die zuständigen Landesbehörden bei der Genehmigung von Flächennutzungsplänen. Zugleich bieten die Hinweise bereits den Kommunen Orientierung insbesondere für die Ermittlung und den Nachweis des Flächenbedarfs bei der Bauleitplanung. Die Hinweise setzen dabei konkrete Vorgaben für den Bedarfsnachweis, lassen aber ausdrücklich Raum für die Berücksichtigung örtlich oder regional bedingter Besonderheiten.
Eine sorgfältige Bilanz der Kommunen über ihre vorhandenen Flächenpotenziale und die genaue Prüfung weiteren Bauflächenbedarfs führen im Interesse aller Beteiligten zu einem sparsameren Umgang mit vorhandenen Ressourcen. Innenentwicklung mit verstärkter Nutzung des vorhandenen Siedlungsbestands bietet Chancen für Kommunen, BürgerInnen und Wirtschaft durch niedrigere Erschließungs- und Infrastrukturkosten, Werterhalt von Bauten, Erhalt des Ortsbilds, kurze Wege für soziale Kontakte und wirtschaftliche Dynamik sowie nicht zuletzt auch für eine qualitative Aufwertung des vorhandenen Siedlungsbestands.
Staatssekretärin Gisela Splett: „Innenentwicklung ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die in ureigenster Kompetenz und im Interesse der Kommunen liegt. Neben dem Fordern des sparsamen Umgangs mit der Ressource Fläche steht aber auch das Fördern. Mit unserem Förderprogramm Flächen gewinnen durch Innenentwicklung bieten wir den Kommunen finanzielle Unterstützung bei dieser Aufgabe an.” Für die Förderrunde 2013 des Programms sind soeben 43 kommunale Anträge vorgelegt worden, über die noch vor der Sommerpause entschieden wird. Das Förderprogramm werde auch 2014 fortgesetzt.
Weitere Informationen
Download: Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise (PDF)
Extern: MVI: Förderprogramm Flächen gewinnen durch Innenentwicklung (Öffnet in neuem Fenster)