Verkehr

Reform der Verkehrssünderkartei in Flensburg

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Zur Reform des Punktesystems und des Verkehrszentralregisters hat der Vermittlungsausschuss nach intensiven Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat eine Einigung erzielt.

„In den Verhandlungen konnte Baden-Württemberg noch wesentliche Verbesserungen erreichen, auf die wir im Bundesrat gedrängt hatten“, zeigte sich Verkehrsminister Winfried Hermann über den im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss erfreut. So bleibe beispielsweise die Straftat der Unfallflucht in allen Fällen mit Punkten in Flensburg sanktioniert. Auch das Zuparken einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs bleibe nun doch im Punktekatalog, erklärte Minister Hermann.

Er hatte sich bei den Verhandlungen auch dafür eingesetzt, dass Verstöße gegen die Umweltzone ebenfalls mit Punkten geahndet werden. Hier konnte Baden-Württemberg zumindest einen Teilerfolg erzielen. Es gibt künftig zwar keine Punkte für solche Verstöße, als Ausgleich für den Wegfall der Punktesanktion wird aber das Bußgeld immerhin von derzeit 40 Euro auf künftig 80 Euro verdoppelt. Im Zusammenspiel mit der Rechtsänderung zur Straßenverkehrsordnung, wonach seit 1. April 2013 auch parkende Fahrzeuge ohne Umweltplakette mit einem Bußgeld belegt werden können, entfaltet dies nach Auffassung des Verkehrsministers jedoch durchaus eine Abschreckungswirkung.

Zum neu konzipierten Fahreignungsseminar wurde im Vermittlungsausschuss ein Gesamtkompromiss erzielt, der nach den Worten von Verkehrsminister Hermann akzeptabel erscheint. Das neue Fahreignungsseminar wird zunächst als Modellversuch für fünf Jahre erprobt und in dieser Zeit mit Blick auf die Wirksamkeit für die Verkehrssicherheit wissenschaftlich untersucht.

Als Erfolg wertet Verkehrsminister Hermann zudem, dass durch die Nachbesserungen im Vermittlungsausschuss Fehlanreize, die den Bemühungen um eine verbesserte Verkehrssicherheit zuwider liefen, stark reduziert werden: „Der von manchen angestrebte Punkterabatt durch den Besuch von Seminaren wurde stark eingeschränkt auf einen Punkt in fünf Jahren, so dass ein Missbrauch nicht möglich ist.“

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