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LEO, SÄK, VAI – viele Kommunen wünschen sich alte Autokennzeichen zurück. Zum 1. November sind durch eine entsprechend geänderte Fahrzeug-Zulassungsverordnung die rechtlichen Möglichkeiten dafür geschaffen worden. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur beantwortet dazu die wichtigsten Fragen.

Welche „neuen“ Kennzeichen sind möglich?

Grundsätzlich möglich ist die Wiedereinführung von früher gültigen Unterscheidungszeichen. Das betrifft in Baden-Württemberg die Kennzeichen von Altkreisen, die nach der Gebietsreform 1973 in größeren Zulassungsbezirken aufgingen. Diese Kennzeichen liefen aus, d.h. sie durften nur noch an bereits zugelassenen KfZ verwendet und nicht mehr neu zugeteilt werden.
Gemeinden, die auch früher kein eigenes Unterscheidungszeichen hatten, können kein komplett neues Kennzeichen erhalten.

Wie funktioniert die Wiedereinführung?

Zuständig für die Festlegung der Unterscheidungszeichen ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Antragsberechtigt sind die Länder.

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg hat über die Regierungspräsidien eine Umfrage bei den Landkreisen gestartet, ob Interesse an einer erneuten Nutzung ausgelaufener Kennzeichen besteht. Die Regierungspräsidien sollen die Antworten bis 16. November dem Ministerium zuleiten. Auf dieser Grundlage wird dann entschieden, ob Baden-Württemberg einen entsprechenden Antrag beim Bund stellt. Ein genauer Zeitplan für eine mögliche Wiedereinführung steht daher noch nicht fest.

Was ist mit Kennzeichen von Altkreisen, deren Gemeinden verschiedenen neuen Kreisen zugeordnet wurden?

Bund und Länder sind übereinstimmend der Auffassung, dass „Altkennzeichen“ nur für die Zulassungsbehörden beantragt werden sollen, in denen die bisher auslaufenden Unterscheidungszeichen ehemals zugeteilt wurden. Das bedeutet: Nur der Landkreis kann die Wiedereinführung eines alten Unterscheidungszeichens beantragen, der die Rechtsnachfolge des früheren Kreises angetreten hat, dem dieses Zeichen zugeordnet war.

Wie viel kostet die Bürger ein neues Kennzeichen?

Für die Ummeldung eines Fahrzeuges ohne Halterwechsel fallen Gebühren ab 26,80 € an (je nach Aufwand). Die Kosten für die neuen Kennzeichenschilder sind darin nicht enthalten. Das Verfahren mit Voraussetzungen, Ablauf und erforderlichen Dokumenten ist auf der Plattform service-bw detailliert beschrieben ( http://service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do?llid=92938&llmid=0 )


Was geschieht, wenn man ein neues Fahrzeug anmelden möchte?

Falls für einen Kreis mehr als ein Unterscheidungszeichen zur Verfügung stehen, kann der Fahrzeughalter zwischen diesen wählen. Das wiedereingeführte Altkennzeichen steht dabei allen Kreiseinwohnern zur Auswahl – ob die Gemeinde, in der sie heute wohnen, zum früheren Zulassungsgebiet des Altkennzeichens gehört oder nicht, spielt keine Rolle.

Wie kam es zur Wiedereinführung der Altkennzeichen?

Ausgangspunkt war eine Studie der Hochschule Heilbronn, abrufbar unter www.hs-heilbronn.de/kennzeichenliberalisierung. Diese wurde vom verantwortlichen Professor Ralf Bochert in den Medien publiziert. Die Studie argumentiert, dass Kennzeichen die lokale Identität stärken.

Die Verkehrsministerkonferenz hat sich 2011 zwei Mal mit dem Thema befasst und sich für eine Wiedereinführung ausgesprochen. Mit der am 1. November in Kraft getretenen Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung wurde diesem Votum der Verkehrsministerkonferenz Rechnung getragen.

 

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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