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Rheintalbahn: Kabinett beschließt finanziellen Beitrag des Landes

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Land beteiligt sich über alle Ausbauabschnitte mit maximal 405 Millionen Euro an Mehrkosten für Lärm- und Landschaftsschutz

Das Kabinett beschloss am 1. Dezember 2015 über die Finanzierungsanteile des Landes hinsichtlich der Mehrkosten zum Lärm- und Landschaftsschutz bei den weiteren Abschnitten des viergleisigen Neu- und Ausbaus der Rheintalbahn. „Der Ausbau der Schienenwege ist per Gesetz Aufgabe des Bundes. Eine Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg kann daher bei der Rheintalbahn nur in sehr engem, klar begrenztem Rahmen erfolgen. Daher war es heute grundlegend wichtig, dass wir uns im Kabinett auf maximal 280 Millionen Euro hinsichtlich einer Beteiligung an den Mehrkosten für lärmmindernde Maßnahmen festgelegt haben“, so Verkehrsminister Hermann im Anschluss der Sitzung in Stuttgart. „Damit stellt das Land den Finanzierungsbeitrag des Landes für die Beschlüsse des Projektbeirats sicher. Der hatte in diesem Sommer über die noch ausstehenden Kernforderungen abschließend beraten. Final wird der Landtag über den Landesbeitrag beschließen.“

Ursprünglich hatte der Ministerrat 250 Millionen Euro als Obergrenze festgelegt. Das Land wird sich nunmehr mit pauschal 280 Millionen Euro an den Mehrkosten von autobahnparalleler Trasse und dem Abschnitt Müllheim-Auggen beteiligen. In den Verhandlungen hat das Land die Forderung des Bundes, sich an den Planungskosten von zirka 195 Millionen Euro zu beteiligen, konsequent abgelehnt. Im Gegenzug übernimmt es die hälftigen baulichen Mehrkosten in Höhe von 263,5 Millionen Euro und stellt einen pauschalen Puffer von maximal 16,5 Millionen Euro für Kostensteigerungen zur Verfügung. Dies ist die Grundlage für den Bundestagsbeschluss zur Finanzierung der Mehrkosten, der am 3. Dezember 2015 in Berlin getroffen werden soll.

Die autobahnparallele Trasse zwischen Offenburg und Riegel gehört zu den Kernforderungen für einen umweltgerechten Ausbau. Diese kostet rund 479 Millionen Euro mehr als die Antragstrasse. Weiterhin gibt es Nachbesserungen beim Lärmschutz im Bereich Müllheim-Auggen mit baulichen Mehrkosten in Höhe von 48 Millionen Euro, inklusive der kreuzungsfreien Umsetzung des Knotens Hügelheim. Das Gutachten eines Lärmexperten hatte bestätigt, dass der Nutzen der „Besten Lösung“ – also eine Tieferlegung der Gleise bei Mühlheim-Auggen – für den Lärmschutz der Bevölkerung in keinem überzeugenden Verhältnis zu den Mehrkosten hierfür steht. Daher hatte man sich dafür entschieden, dass die Antragstrasse Vollschutz erhält (Kosten: 10 Millionen Euro) und die Lärmschutzwände eine transparente Gestaltung erhalten sollen. Die baulichen Mehrkosten trägt das Land jeweils zur Hälfte. 

Die finalen 280 Millionen Euro als Landesbeitrag für die nun betroffenen Abschnitte stellen die Obergrenze dar, das Land übernimmt allenfalls noch einen Inflationsausgleich. Das Land hatte bereits die Beteiligung mit maximal 125 Millionen Euro an den Mehrkosten für die Umfahrung Freiburg und die Bürgertrasse im Markgräflerland beschlossen. Somit wird das Land mit der aktuellen Entscheidung nun mehr als 400 Millionen Euro für verbesserten Lärm- und Landschaftsschutz gegenüber den ursprünglichen Planungen zur Verfügung stellen.

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