Verkehr

Sanierung der Hangrutschungen an der L 385 bei Mössingen

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Nach Hangrutschen ist die L 385 seit Juni zwischen Talheim und

Melchingen nicht mehr befahrbar. Die Talheimer Steige ist eine wichtige

regionale Straßenverbindung von der Schwäbischen Alb „Wir werden mit

großem Nachdruck die Sanierungsarbeiten vorantreiben, um die Straße

möglichst bis zum Jahresende in vollem Umfang wieder freizugeben”, sagte

Minister Hermann.

Aufgrund von mehreren Hangrutschungen und Unterspülungen des Straßenkörpers auf circa 100 Metern Länge ist die L 385 seit Sonntag, 2. Juni 2013 zwischen Talheim und Melchingen nicht mehr befahrbar. Seither ist es immer wieder zu Nachrutschungen gekommen.

Die Talheimer Steige ist eine wichtige regionale Straßenverbindung von der Schwäbischen Alb aus dem Raum Gammertingen, Burladingen-Melchingen und Trochtelfingen in den Raum Mössingen/Steinlachtal und weiter über die B 27 nach Tübingen. Sie ist der einzige Albaufstieg im Landkreis Tübingen. Durch die bis zum Abschluss der Sanierung notwendige Vollsperrung muss der Straßenverkehr von der Schwäbischen Alb ins Steinlach- und Neckartal, aber auch insbesondere der zwischengemeindlichen Verkehr zwischen Mössingen-Talheim sowie Burladingen-Melchingen, erhebliche Umwege in Kauf nehmen.

Eine erste fachliche Begutachtung der Schäden ergab, dass umfangreiche Sicherungsmaßnahmen des Straßenkörpers notwendig sein werden. So sollen talseitig eingebrachte Bohrpfähle, die bis in den anstehenden Fels einbinden und an der Oberkante mit einem Stahlbetonkopfbalken verbunden werden, die Fahrbahn künftig vor dem Abrutschen schützen.

Bis Anfang August soll ein detailliertes Sanierungskonzept vorliegen, sodass das Regierungspräsidium Tübingen bis Ende August die Ausschreibungsunterlagen für die umfangreichen Sanierungsarbeiten erstellen kann. Das Regierungspräsidium Tübingen rechnet damit, dass die infolge des Vergabeverfahrens beauftragte Fachfirma im Oktober mit den eigentlichen Sanierungsarbeiten beginnen wird.

Ziel ist es, noch in diesem Jahr mindestens eine Fahrspur für den Verkehr wieder freigeben zu können, um insbesondere den zwischengemeindlichen Verkehr wieder zu ermöglichen.

Die Beseitigung der Schäden infolge Hochwasser und Rutschungen wird im Verkehrsministerium und in den Regierungspräsidien vorrangig und vordringlich bearbeitet. Das Verkehrsministerium stellt den Regierungspräsidien aus den derzeit verfügbaren Mitteln kurzfristig zweckgebundene Gelder zur Verfügung, um die notwendigen Maßnahmen einleiten zu können. Landesweit werden rund 6,5 Millionen Euro für die Sanierung der Schäden an Landesstraßen benötigt.

Minister Hermann: „„Wir werden mit großem Nachdruck die Sanierungsarbeiten vorantreiben, um die Straße möglichst bis zum Jahresende in vollem Umfang wieder freizugeben.”

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