Fluglärm

Schweizerischer Erläuterungsbericht zum Fluglärm-Staatsvertrag sorgt für Irritationen

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Die Lärmschutzbeauftragte der baden-württembergischen Landesregierung, Gisela Splett, ist alles andere als erfreut über den erläuternden Bericht des Schweizerischen Bundesrates zum Fluglärm-Staatsvertrag.

Der Bundesrat in Bern hatte das so genannte Vernehmlassungspapier am vergangenen Freitag verabschiedet. Darin werden die Vorteile hervorgehoben, die der Staatsvertrag für die Schweizer Seite bringt. In der Sache nicht nachvollziehbar und beunruhigend seien mehrere Aussagen, etwa die genannte Zahl von 110.000 langfristig möglichen Nordanflügen oder die Ausführungen zum „gekröpftem Nordanflug“, erklärte Staatssekretärin Splett.

Derartige Äußerungen seien geeignet, das in den Verhandlungen mühsam aufgebaute Vertrauen zur Schweiz wieder in Frage zu stellen. Das Papier begründe und vertiefe vor allem in Südbaden die Sorge, die Schweiz werde noch offene oder nicht bis ins letzte Detail im Staatsvertrag geregelte Punkte zu ihren Gunsten auslegen und damit die angestrebte Fluglärm-Entlastung auf deutscher Seite teilweise unterlaufen.

„Wir wollen die Türe zum Staatsvertrag nicht zuschlagen. Aber der Türspalt ist mit diesem Papier erheblich kleiner geworden. Die Vertragsparteien müssen hier dringend für Klarheit sorgen und die Irritationen aus der Welt schaffen“, betonte Staatssekretärin Splett. Hier sei auf deutscher Seite Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer in der Pflicht, da der Bund Verhandlungsführer sei.

Dass die Schweiz mit diesem Papier in die öffentliche Anhörung gegangen sei, während auf deutscher Seite der Entwurf des BMVBS für eine Denkschrift bislang nur als vertrauliches Papier existiere, schaffe ein Ungleichgewicht. Zudem würden in dem erläuternden Papier und im Denkschrift-Entwurf wichtige Zusagen, z.B. zum Nicht-Überflug von Konstanz/Kreuzlingen fehlen.

Splett appelliert vor diesem Hintergrund an Bundesverkehrsminister Ramsauer, den Denkschriftentwurf auf deutscher Seite öffentlich zu machen. Notwendig seien außerdem engere Abstimmungen mit der Schweiz, die sicherstellen, dass die mit dem Vertrag für die deutsche Seite angestrebten Verbesserungen tatsächlich erreicht werden.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte im Rahmen seines Kreisbesuchs in Waldshut bereits in der vergangenen Woche betont, dass der Entwurf der Denk-schrift einer gründlichen Nachbearbeitung bedürfe. Es dürfe nicht sein, dass positive Effekte des Staatsvertrags für die Bürgerinnen und Bürger in Südbaden durch eine betriebliche Umsetzung entgegen dem Geist der Verhandlungen unterlaufen würden.

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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