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Sondermessstelle verfügt nun über ein Messgerät für kontinuierliche Feinstaubmessungen

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LUBW-Sondermessstelle „Stuttgart Hauptstätter Straße-West“ verfügt nun zusätzlich über ein Messgerät für kontinuierliche Feinstaubmessungen. Daten werden auf Webseite der LUBW veröffentlicht.

Die LUBW hat ihre Sondermessstelle zur Luftqualität „Stuttgart Hauptstätter Straße-West“ messtechnisch erweitert und erhebt hier nun auch kontinuierlich die Feinstaubwerte. Diese werden ab sofort zusätzlich auf der Webseite der Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ veröffentlicht. Die neuen Daten dienen dem Vergleich mit den erfassten Werten der Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“. An der „Hauptstätter Straße-West“ ist die B14 vierspurig, an der Spotmessstelle „Stuttgart Am Neckartor“ sechsspurig.

Die Messstelle in der „Hauptstätter Straße-West“ wurde in diesem Jahr im Zusammenhang mit der Diskussion um die Luftqualität in Stuttgart installiert. Sie gibt zusätzlich zur Messstelle „Stuttgart Am Neckartor“ fortlaufend und zeitnah Auskunft über die Luftverhältnisse entlang der hoch frequentierten Achse der B14 in der Stuttgarter Innenstadt. Feinstaub PM10 wird hier nun sowohl mithilfe des gesetzlich verbindlichen gravimetrischen Verfahrens ermittelt als auch mithilfe des kontinuierlichen Messverfahrens.

„Vereinfacht erklärt, werden bei der kontinuierlichen Messung die Partikel mithilfe eines Streulichtverfahrens gezählt und ihr Gewicht berechnet. Die so ermittelten Tagesmittelwerte dienen lediglich der Orientierung und der schnellen Information der Öffentlichkeit. Sie werden deshalb von der LUBW als ‚vorläufige Werte‘ bezeichnet“, erläutert Tatjana Erkert, Pressesprecherin der LUBW. „Entscheidend für die Beurteilung der Luftqualität in Baden-Württemberg sind die Ergebnisse, die auf dem gravimetrischen Referenzverfahren beruhen. Hierbei wird der Feinstaub über die Dauer von 24 Stunden auf einem Filter abgeschieden. Die Filter werden alle 24 Stunden automatisch gewechselt und dann alle 2 bis 3 Wochen in das Feinstaublabor der LUBW gebracht. Hier werden sie bei einer konstanten Luftfeuchtigkeit von 47,5 Prozent und einer Raumtemperatur von 20 Grad ausgewogen. Aus diesem Grund liegen die gravimetrischen Messergebnisse in der Regel erst nach einigen Wochen vor und die Ergebnisse der verschiedenen Verfahren können geringfügig voneinander abweichen.“

Die bisherige Erfahrung der LUBW mit den kontinuierlichen Messgeräten zeigen, dass bei niedrigen Feinstaubkonzentrationen die Streulichtmessung die Feinstaubbelastung unterschätzt und bei hohen Konzentrationen überschätzt. Gerade an Tagen mit Belastungen knapp oberhalb oder knapp unterhalb des Grenzwertes von 50 µg/m³ können Unterschiede der Messverfahren entscheidend sein. Deshalb wird immer von vorläufigen orientierenden Werten gesprochen. In den letzten beiden Winterhalbjahren kam es bei sehr hohen Feinstaubkonzentrationen während mehrtägiger Inversionswetterlagen zu Überschätzungen von bis zu 30 Prozent.

Hintergrundinformation

Messstelle „Stuttgart Hauptstätter Straße-West“ ist Sondermessstelle
Die Messstelle wurde von der LUBW als Sondermessstelle eingeordnet, da diese nicht im vollen Umfang den Standortkriterien der 39. BImSchV (39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) entspricht. Sie steht hierfür zu nah an der Emissionsquelle, dem Straßenverkehr. Die Messwerte können trotzdem für eine orientierende Vergleichbarkeit der Belastung zwischen den beiden Messstellen herangezogen werden. Hinsichtlich rechtlicher Aspekte im Rahmen der EU-Verordnung zur Luftreinhaltung im Hinblick der Einhaltung von Grenzwerten können die Werte jedoch nicht herangezogen werden.

Quelle:

LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG

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