Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, sagte bei der Landesvorstandssitzung des Gemeindetags am 25.09.2013 in Pfullingen: „Flächenhaushaltspolitik ist eine Gemeinschaftsaufgabe, bei der sich Land und Kommunen einbringen und auch bereit sein müssen, neue Wege zu gehen.“
Zu den in jüngster Zeit viel diskutierten ergänzenden Hinweisen zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise erläuterte Splett: „Mit der im Mai diesen Jahres vorgenommenen Überarbeitung der aus dem Jahr 2009 stammenden Hinweise haben wir Klarstellungen vorgenommen und das Hinweispapier an das novellierte Baugesetzbuch angepasst.“ Insgesamt will das Land die landesweit gleichmäßige Beachtung der Zielvorgaben für eine sparsame Flächenhaushaltspolitik weiter stärken. Geändert wurde in diesem Zusammenhang der Faktor zur Ermittlung des aus dem Belegungsdichterückgangs resultierenden Flächenbedarfs. Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass der bisher verwendete Faktor von 0,5% im Jahr zu hoch ist. Deshalb wurde dieser Faktor auf 0,3% reduziert. Hierbei geht es jedoch nur um den zusätzlichen Wohnflächenbedarf bei gleichbleibender Bevölkerung. Sofern in einer Gemeinde mit einem Einwohnerzuwachs zu rechnen ist, ist hierfür natürlich auch ein zusätzlicher Wohnflächenbedarf anzusetzen. An den hierfür vorgegebenen Rechenmodellen wurde nichts geändert.
Einzelfallbezogene Betrachtung ist unabdingbar
Darüber hinaus betonte Splett: „Eine einzelfallbezogene Betrachtung ist wie bisher möglich und unabdingbar. Die Genehmigungsbehörden haben genau wie bisher den notwendigen Spielraum, um im Rahmen des Genehmigungsverfahrens einzelfallbezogen reagieren zu können.“ Kommunen haben selbstverständlich auch weiterhin die Möglichkeit, entsprechend der örtlichen Erfordernisse und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Bauleitplanung zu betreiben. Neben den Hinweisen bietet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur den Kommunen auch ganz praktische Unterstützung zum Flächenmanagement an. Seit Anfang August können Kommunen bei ihrer Flächenhaushaltspolitik auf das Flächenmanagement-Tool FLOO zurückgreifen. FLOO soll es insbesondere kleineren Städten und Gemeinden ermöglichen, den Status ihrer Flächenpotenziale im Innenbereich ohne großen Aufwand kontinuierlich zu erfassen, darzustellen und zu bewerten. Die Landesregierung hat hierfür Forschungs- und Fördermittel von rund 140.000 Euro bereit gestellt. Etwa 20 Städte und Gemeinden im Land haben bereits ihre Teilnahme an FLOO erklärt.
Auch mit dem Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ sollen Ortskerne wieder als Lebensmittelpunkte aufgewertet werden. Bisher konnten rund 150 Kommunen im Land gefördert werden. Wie FLOO ist auch das Förderprogramm unter maßgeblicher Mitwirkung der kommunalen Landesverbände erarbeitet und vor allem weiterentwickelt worden. Das Fördervolumen 2013 beläuft sich auf fast 1 Million Euro. Zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil werden somit Planungsarbeiten und Dienstleistungen für Innenentwicklungsvorhaben in Höhe von rd. 2 Millionen Euro angestoßen.
Hinweise zur Plausibilitätsprüfung
Die Reduzierung des Faktors auf 0,3 % statt bisher 0,5 wurde vorgenommen, weil sich nach den Angaben des Statistischen Landesamtes dieser zusätzliche Bedarf in den Jahren seit der erstmaligen Aufstellung der Hinweise tendenziell abgeschwächt hat. Dies ist insofern verständlich, als die Singularisierung und auch die Zunahme der Wohnfläche pro EinwohnerIn, aus den verschiedensten Gründen nicht weiter ungebrochen ansteigen können. Schon 2011 lag die Wohnfläche pro EinwohnerIn bei 43,2 m². Das Ziel, die Flächenneuinanspruchnahme zu reduzieren, wird seit vielen Jahren verfolgt. Günther Oettinger gab 2006 die „Netto-Null“ als Ziel aus. Auch der Bund hat sich mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie schon vor Jahren ein Flächensparziel gesetzt. So soll die Neuinanspruchnahme von Flächen bis zum Jahr 2020 von bundesweit rund 90 ha/Tag (im Mittel 2007-2010) auf 30 ha/Tag zurückgeführt werden.