Lärmschutz

Staatssekretärin Splett: „Menschen müssen vor Lärm geschützt werden“

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Ministerkonferenz am 30.10.2015 in der Schlosskapelle / Residenzschloss in Dresden. Gruppenfoto auf der Englischen Treppe. Foto: Arvid M
Ministerkonferenz am 30.10.2015 in der Schlosskapelle / Residenzschloss in Dresden. Foto: Arvid M
Ministerkonferenz am 30.10.2015 in der Schlosskapelle / Residenzschloss in Dresden. Foto: Arvid M

Bauministerkonferenz diskutiert über kommunale Strategien für die Entwicklung gemischt genutzter und verdichteter Gebiete

Gisela Splett, MdL, Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, hat sich am 29. Oktober 2015 auf der Bauministerkonferenz in Dresden gegen eine Absenkung der Lärmschutzstandards im Baurecht ausgesprochen. „Es muss unser Ziel sein, neue Lärmprobleme erst gar nicht entstehen zu lassen“, so wie Splett im Zusammenhang mit dem von Bund und Ländern geplanten Vorgehen zu Fragen des Lärmschutzes im Rahmen von Innenentwicklung und Nutzungsmischung aus der sogenannten „Großstadtstrategie – Kommunale Strategien für die Entwicklung gemischt genutzter und verdichteter Gebiete“ auf Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung und die europäischen Vorgaben zum Umgebungslärm hin. Hierbei seien die Erfahrungen aus dem Bereich des Verkehrslärms und zur Akzeptanz von passivem Lärmschutz bei den Lärmbetroffenen einzubeziehen.

„Unsere Erfahrungen aus dem Umgang mit Verkehrslärmkonflikten zeigen, wie schwierig die Sanierung von Lärmschwerpunkten sein kann. Erfolge der Lärmsanierung können durch unzureichende Lärmschutzlösungen bei heranrückender Wohnbebauung konterkariert werden“, so Splett. Es sei deshalb darauf zu achten, dass die angestrebten Regelungen einer Entstehung neuer Lärmprobleme durch Industrie- und Gewerbelärm keinen Vorschub leisten. 

Bei Gewerbelärm sind die Regelungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) einzuhalten. Passive Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude sind bei Gewerbelärm nach der derzeitigen Rechtslage nicht zulässig. „Die Lärmwirkungsforschung und meine eigenen Erfahrungen bestätigen, dass dies einen guten Grund hat, da sich mit passivem Lärmschutz nur bedingt Lärmkonflikte lösen lassen", so Splett. So sei nachgewiesen, dass Menschen es als gravierende Lärmbelästigung empfinden, wenn sie aufgrund von Lärm die Fenster geschlossen halten müssen. „Ich bin überzeugt, dass es nicht im Sinne der Betroffenen ist, wenn wir zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Wohnen und Gewerbe das Prinzip des aktiven Lärmschutzes verlassen und geschlossene Lärmschutzfenster als Mittel der Problembewältigung zulassen", unterstrich Splett.

Weiterführende Informationen zur Bauministerkonferenz

 

Die Bauministerkonferenz ist die Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Bundesländer. Das wichtigste Gremium ist die einmal im Jahr tagende Konferenz der Minister und Senatoren (Bauministerkonferenz). Die diesjährige Sitzung fand vom 29. bis 30. Oktober in Dresden statt. Schwerpunkte der Sitzung waren vor allem die aktuelle Flüchtlingssituation in Deutschland und die Herausforderungen für Bau, Wohnungsbau und Stadtentwicklung sowie die Wohnraumförderung. Bauen soll in Deutschland künftig schneller und kostengünstiger werden, so lautete das zentrale Ergebnis der Bauministerkonferenz 2015. Die offizielle Pressemeldung zur Konferenz ist hier nachzulesen: 30. Oktober 2015 Dresden Pressemitteilung 127. Bauministerkonferenz.

Weiterführende Informationen zum Lärmschutz:

 

Die Belastung durch Umgebungslärm ist eines der drängendsten Umweltprobleme in Deutschland. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 schreibt die Erstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen vor. In Ballungsräumen ist neben Verkehrslärm auch von Industriegelände ausgehender Lärm zu kartieren - und im Anschluss im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu bearbeiten. Ziel ist es, den Umgebungslärm soweit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern, zu mindern und der Entstehung neuer Lärmbelastungen vorzubeugen indem die Umweltqualität in den Fällen erhalten wird, in denen sie zufrieden stellend ist.

Die sogenannte „Großstadtstrategie“ setzt sich mit den inhaltlichen Fragen und gegebenenfalls erforderlichen Weiterentwicklungen von rechtlichen und anderen Rahmenbedingungen für die städtebaulich gewünschte Innenentwicklung von Städten und Gemeinden, insbesondere in großstädtischen Ballungsräumen, auseinander. Dazu gehören u.a. auch Aspekte des Lärmschutzes.

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