Lärmschutz

Staatssekretärin Splett: „Menschen müssen vor Lärm geschützt werden“

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ministerkonferenz am 30.10.2015 in der Schlosskapelle / Residenzschloss in Dresden. Gruppenfoto auf der Englischen Treppe. Foto: Arvid M
Ministerkonferenz am 30.10.2015 in der Schlosskapelle / Residenzschloss in Dresden. Foto: Arvid M
Ministerkonferenz am 30.10.2015 in der Schlosskapelle / Residenzschloss in Dresden. Foto: Arvid M

Bauministerkonferenz diskutiert über kommunale Strategien für die Entwicklung gemischt genutzter und verdichteter Gebiete

Gisela Splett, MdL, Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, hat sich am 29. Oktober 2015 auf der Bauministerkonferenz in Dresden gegen eine Absenkung der Lärmschutzstandards im Baurecht ausgesprochen. „Es muss unser Ziel sein, neue Lärmprobleme erst gar nicht entstehen zu lassen“, so wie Splett im Zusammenhang mit dem von Bund und Ländern geplanten Vorgehen zu Fragen des Lärmschutzes im Rahmen von Innenentwicklung und Nutzungsmischung aus der sogenannten „Großstadtstrategie – Kommunale Strategien für die Entwicklung gemischt genutzter und verdichteter Gebiete“ auf Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung und die europäischen Vorgaben zum Umgebungslärm hin. Hierbei seien die Erfahrungen aus dem Bereich des Verkehrslärms und zur Akzeptanz von passivem Lärmschutz bei den Lärmbetroffenen einzubeziehen.

„Unsere Erfahrungen aus dem Umgang mit Verkehrslärmkonflikten zeigen, wie schwierig die Sanierung von Lärmschwerpunkten sein kann. Erfolge der Lärmsanierung können durch unzureichende Lärmschutzlösungen bei heranrückender Wohnbebauung konterkariert werden“, so Splett. Es sei deshalb darauf zu achten, dass die angestrebten Regelungen einer Entstehung neuer Lärmprobleme durch Industrie- und Gewerbelärm keinen Vorschub leisten. 

Bei Gewerbelärm sind die Regelungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) einzuhalten. Passive Lärmschutzmaßnahmen am Gebäude sind bei Gewerbelärm nach der derzeitigen Rechtslage nicht zulässig. „Die Lärmwirkungsforschung und meine eigenen Erfahrungen bestätigen, dass dies einen guten Grund hat, da sich mit passivem Lärmschutz nur bedingt Lärmkonflikte lösen lassen", so Splett. So sei nachgewiesen, dass Menschen es als gravierende Lärmbelästigung empfinden, wenn sie aufgrund von Lärm die Fenster geschlossen halten müssen. „Ich bin überzeugt, dass es nicht im Sinne der Betroffenen ist, wenn wir zur Lösung von Nutzungskonflikten zwischen Wohnen und Gewerbe das Prinzip des aktiven Lärmschutzes verlassen und geschlossene Lärmschutzfenster als Mittel der Problembewältigung zulassen", unterstrich Splett.

Weiterführende Informationen zur Bauministerkonferenz

 

Die Bauministerkonferenz ist die Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Bundesländer. Das wichtigste Gremium ist die einmal im Jahr tagende Konferenz der Minister und Senatoren (Bauministerkonferenz). Die diesjährige Sitzung fand vom 29. bis 30. Oktober in Dresden statt. Schwerpunkte der Sitzung waren vor allem die aktuelle Flüchtlingssituation in Deutschland und die Herausforderungen für Bau, Wohnungsbau und Stadtentwicklung sowie die Wohnraumförderung. Bauen soll in Deutschland künftig schneller und kostengünstiger werden, so lautete das zentrale Ergebnis der Bauministerkonferenz 2015. Die offizielle Pressemeldung zur Konferenz ist hier nachzulesen: 30. Oktober 2015 Dresden Pressemitteilung 127. Bauministerkonferenz.

Weiterführende Informationen zum Lärmschutz:

 

Die Belastung durch Umgebungslärm ist eines der drängendsten Umweltprobleme in Deutschland. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 schreibt die Erstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen vor. In Ballungsräumen ist neben Verkehrslärm auch von Industriegelände ausgehender Lärm zu kartieren - und im Anschluss im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu bearbeiten. Ziel ist es, den Umgebungslärm soweit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern, zu mindern und der Entstehung neuer Lärmbelastungen vorzubeugen indem die Umweltqualität in den Fällen erhalten wird, in denen sie zufrieden stellend ist.

Die sogenannte „Großstadtstrategie“ setzt sich mit den inhaltlichen Fragen und gegebenenfalls erforderlichen Weiterentwicklungen von rechtlichen und anderen Rahmenbedingungen für die städtebaulich gewünschte Innenentwicklung von Städten und Gemeinden, insbesondere in großstädtischen Ballungsräumen, auseinander. Dazu gehören u.a. auch Aspekte des Lärmschutzes.

Weitere Meldungen

Anzeigetafel mit Abfahrtszeiten von Zügen an einem Bahnhof.
ÖPNV

Neuer Fahrplan für Bus und Bahn

Regiobahn fährt auf Schienen durch eine grüne Landschaft.
LEFG

18 Millionen Euro vom Land für sichere Schieneninfrastruktur

Illustration. Ein autonom fahrendes Auto steht an einem Zebrastreifer und lässt Fußgänger:innen passieren.
Autonomes Fahren

Land gestaltet Europas Testfelder für autonomes Fahren mit

Drohne mit Baukränen im Hintergrund
BIM

B 29: Sanierung zwischen Urbach und Lorch abgeschlossen

Ein Mann mit Cap und eine Frau stehen vor einem Auto mit der Aufschrift DEINE MUTTER und haben schwarze T-Shirts an mit gelber Schrift "Deine Mutter..."
Team Vision Zero

Ein bekanntes Muster: Mehr Unfälle rund um die Feiertage

Zwei Radfahrerinnen fahren auf dem Fahrradstreifen einer Straße.
Rad- und Fußwege

Kommunen planen mehr Rad- und Fußwege für Baden-Württemberg

Der Blick aus dem Inneren eines Tunnels auf das Tunnelende.
Straße

Tunnel Albstadt-Laufen: Mehr Sicherheit und moderne Technik auf der B 463

Handybildschirm mit dem CiCoBW-Ticket
bwegt

Nie mehr als 72 Euro: Land und Verbünde führen Preisobergrenze bei CiCoBW ein

Mehrere Radfahrer:innen fahren auf einem breiten Fahrradweg aneinander vorbei.
STADTRADELN

Baden-Württemberg startet mit Schwung ins STADTRADELN 2026

Absperrung auf einer Straße. Im Hintergrund eine Autobrücke.
Straßeninfrastruktur

Land unterstützt Kommunen beim Umbau der Straßeninfrastruktur

Minister Hermann und die Bine von bwegt klatschen sich ab
bwegt-Wanderweg

Eröffnung: 14. bwegt-Wanderweg Tübingen-Rottenburg

Eine Person fährt mit einem Fahrrad über einen Weg mit einem großen Fahrradsymbol.
Radwege

Diese Radwege werden ab 2026 gebaut

Ein Zug fährt an einem mit Häusern übersäten Hügeln durch eine grüne Landschaft.
Schiene

Starker Bahnknoten Stuttgart: Grundlage für den Erhalt der Panoramabahn vereinbart

Schild warnt vor Straßenschäden.
Straße

500 Millionen Euro für Straßen-Erhalt im Land

Icon eines Gesetzbuches mit aufgedrucktem Paragrafenzeichen.
Landesmobilitätsgesetz

Bilanz nach einem Jahr Landesmobilitätsgesetz