„Die Landesregierung will bei der Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme weiterhin deutliche Fortschritte erreichen und gemeinsam mit den Kommunen den Vorrang der Innenentwicklung in Städten und Gemeinden vor der Inanspruchnahme neuer Flächen stärken. Dies hat nicht nur ökologische, sondern auch ökonomische und soziale Vorteile, wie etwa die höhere Auslastung der vorhandenen Infrastruktur, Kostensenkungen und bessere Nah- und Grundversorgung für die Bürgerinnen und Bürger“, betonte Staatssekretärin Gisela Splett MdL am 8. April in Stuttgart.
Sie wies zugleich die Kritik zurück, dadurch werde den Kommunen jegliche Entwick-lungsmöglichkeit genommen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur habe die „Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise“ vom Januar 2009 fortgeschrieben. Sie bilden, so die Staatssekretärin, einen Prüfmaßstabfür die zuständigen Landesbehörden bei der Genehmigung von Flächennutzungsplänen. Zugleich bieten die Hinweise den Kommunen Orientierung insbesondere für die Ermittlung und den Nachweis des Flächenbedarfs bei der Bauleitplanung. Die Hinweise stellen dabei konkrete Anforderungen an den Bedarfsnachweis für Flächenneuinanspruchnahmen im Sinne der besonderen Begründungspflicht nach dem Baugesetzbuch, lassen aber ausdrücklich Raum für die Berücksichtigung örtlich oder regional bedingter Besonderheiten. Bezüglich der Bebauungsdichte enthält das überarbeitete Papier keine neuen Vorgaben; vielmehr sei weiterhin ein Faktor enthalten, der von steigendem Wohnflächenbedarf pro EinwohnerIn ausgeht. „Eine sorgfältige Bilanz der Kommunen über ihre vorhandenen Flächenpotenziale und die genaue Prüfung weiteren Bauflächenbedarfs führen im Interesse aller Beteiligten zu einem sparsameren Umgang mit vorhandenen Ressourcen. Innenentwicklung mit verstärkter Nutzung des vorhandenen Siedlungsbestands bietet Chancen für Kommunen, BürgerInnen und Wirtschaft – durch niedrigere Erschließungs- und Infrastrukturkosten, Werterhalt von Bauten, Erhalt des Ortsbilds, kurze Wege für soziale Kontakte und wirtschaftliche Dynamik sowie nicht zuletzt auch für eine qualitative Aufwertung des vorhandenen Siedlungsbestands. Es geht dabei zwar auch darum, Leerstände und ungenutzte Flächen in den Innenbereichen und damit einhergehenden Attraktivitätsverlust zu vermeiden, aber ebenso um ausreichende Versorgung mit Grün- und Freiflächen auch innerorts. Um eine ungebremste Nachverdichtung um jeden Preis geht es dagegen keinesfalls.“
Staatssekretärin Gisela Splett betonte: „Innenentwicklung ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die in ureigenster Kompetenz und im Interesse der Kommunen liegt. Neben dem ‚Fordern‘ des sparsamen Umgangs mit der Ressource Fläche steht aber auch das ‚Fördern‘. Mit unserem Förderprogramm ‚Flächen gewinnen durch Innenentwicklung‘ bieten wir den Kommunen finanzielle Unterstützung bei dieser Aufgabe an.“
Nähere Informationen:
Hinweise zur Plausibilitätsprüfung der Bauflächenbedarfsnachweise