Straße

Staatssekretärin Splett weist Kritik wegen Ausbaus der L 623 zurück

Hauptgrund für die Bauverzögerung an der L 623 ist die fehlende Zustimmung einzelner Grundstückseigentümer. Denn für den Ausbau der L 623 ist der Erwerb aller Grundstücke notwendig. 

Verkehrsstaatssekretärin Gisela Splett, MdL hat die Kritik zurückgewiesen, das Land verzögere den Ausbau der Landesstraße 623. „Der Vorwurf der Hinhaltetaktik ist völlig abwegig. Hauptgrund für die Verzögerungen ist, dass die notwendigen Grundstücke noch nicht alle erworben sind. Die Gemeinde selbst hatte im Jahr 2011 angeboten, die Grundstücke zu erwerben, um die Erlangung des Baurechts zu beschleunigen“, erklärte die Staatssekretärin am Mittwoch in Stuttgart. Dadurch sollte ein zeitaufwendiges Planfeststellungsverfahren vermieden werden. Dies ist aber nur möglich, wenn alle GrundstückeigentümerInnen ihr Einverständnis geben. Von den für den Bau benötigten Grundstücken wurden jedoch bisher nur gut 70% erworben. „Die genaue Anzahl der erworbenen Grundstücke ist dabei unerheblich, da ein Planfeststellungsverfahren notwendig wird, wenn auch nur ein Eigentümer seine Zustimmung nicht erteilt“, führt Splett aus.

Bei einer im Juli 2014 anberaumten Besprechung im Regierungspräsidium Karlsruhe, an der auch die Gemeinde Karlsbad anwesend war, hat die Planfeststellungsbehörde deshalb nunmehr ein Planfeststellungsverfahren empfohlen. Dies sei im Hinblick auf das bestehende Risiko beim offensichtlich schwierigen Grunderwerb sinnvoll. 

Staatssekretärin Splett erläuterte: „Ein abschnittweiser Ausbau der L 623 ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich und vor allem nicht wirtschaftlich, da die Lage und Höhe der Straße verändert wird. Zudem ließe sich die Strecke gar nicht in sinnvolle Abschnitte unterteilen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die bislang registrierten Unfälle auf die gesamte Strecke verteilt sind.“ Des Weiteren werde das Planfeststellungsverfahren ohnehin den gesamten Abschnitt der L 623 zwischen Langensteinbach und der L 609 beinhalten.

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Benjamin Hechler
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