Enttäuschung über Absage des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung
Staatssekretärin Gisela Splett hat in einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt appelliert, die von der Schweiz beantragten neuen Anflugverfahren auf den Flughafen Zürich zumindest vorerst nicht zu gestatten.
Splett: „Solange die deutsche und die schweizerische Flugsicherung hinter verschlossenen Türen ohne jegliche Beteiligung der Öffentlichkeit und auch der Landesregierung über Flugverfahren auf der Basis des Fluglärm-Staatsvertrags von 2012 verhandeln und das weitere Schicksal des Staatsvertrags insgesamt unklar ist, können doch keine neuen Anflugverfahren zugelassen werden. Dies wäre das falsche Signal zu falschen Zeit.“
Die Schweiz hat beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung neue, satellitengestützte Anflugverfahren beantragt, mit dem auch Erfahrungen für den von Baden-Württemberg abgelehnten gekröpften oder gekurvten Nordanflug über Schweizer Gebiet entlang der deutschen Grenze gemacht werden könnten.
Splett zeigte sich enttäuscht, dass das Bundesaufsichtsamt ihrer Einladung für die Sitzung des Fluglärm-Beirats für den Flughafen Zürich am 27. Juni 2014 nicht folgen will. Sie hat den Termin deshalb abgesagt. Ohne die Präsenz der Fachleute von der Flugsicherung ergebe die Sondersitzung keinen Sinn.
„Mit der Absage des Bundesaufsichtsamts wird eine weitere Chance verpasst, die dringend nötige Transparenz bei den Anflügen auf den Flughafen Zürich über Südbaden herzustellen. Das ist auch kein Beitrag, um den berechtigten Unmut der Bevölkerung über den Staatsvertrag vom 4. September 2012 abzubauen“, so Splett in ihrem Schreiben an den Bundesverkehrsminister. Es bestehe der Eindruck, dass dem Bundesaufsichtsamt die Brisanz der Angelegenheit nicht bewusst sei.