Verkehrssicherheit

Standsicherheit aller Brücken im Rhein-Neckar-Kreis gewährleistet

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„Im Rhein-Neckar-Kreis sind alle für den Verkehr freigegebenen Brücken auch befahrbar“, teilten das Verkehrsministerium in Stuttgart und das zuständige Regierungspräsidium in Karlsruhe am Montag, 15. August 2011 mit. Eine entsprechende Landtagsanfrage zur Sanierungsbedürftigkeit der Brücken im Rhein-Neckar-Kreis hatte zuvor für Irritationen gesorgt.

Zwei Brückenbauwerke hatten dabei schlechte Bewertungen bekommen. Das eine ist die Unterführung der Bahnlinie nördlich der A 6 Autobahnausfahrt Mannheim-Schwetzingen. Hierbei sind keine verkehrsrelevanten Teile betroffen, aber eine Entwässerungsleitung im Bauwerk ist korrodiert und muss ersetzt werden. Für dieses Bauwerk werden derzeit statische Untersuchungen auch hinsichtlich einer künftigen Erhöhung der Verkehrslast durchgeführt. Sind diese abgeschlossen, wird anhand einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung geklärt, ob eine Instandsetzung oder der Ersatzneubau vorzusehen sind.

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, werden generell alle öffentlichen Bauwerke regelmäßig überprüft. Bei der alle 6 Jahre stattfindenden Hauptprüfung wurde für diese Stahlbrücke an der A 6 eine schlechte Note vergeben und empfohlen, den Korrosionsschutz und die Entwässerung zu erneuern.

Das zweite besonders beanstandete Objekt ist die Kanzelbachbrücke an der Landstraße L 536 in Schriesheim. Hier wurde ebenfalls eine schlechte Note vergeben, da Probleme an den seitlichen sogenannten Kappen der Brücke zukünftig für Probleme beim Tragwerk der Brücke sorgen können. Die Ausschreibung für die Instandsetzung läuft und soll innerhalb 2011 noch zum Abschluss gebracht werden.

Beide Brückenbauwerke können jedoch nach wie vor gefahrlos befahren werden. Eine Einsturzgefahr besteht nicht, betonten das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur sowie das Regierungspräsidium Karlsruhe.

Allerdings gehen im gesamten Land die Instandhaltungsarbeiten an den Brücken nicht so schnell voran, wie das wünschenswert wäre. Deshalb werden die Projekte nach Dringlichkeit eingeteilt.

Zur laufenden Überprüfung der öffentlichen Bauwerke kommt alle drei Jahre eine einfache Prüfung und alle sechs Jahre die Hauptprüfung des Zustandes. Nach dem Ergebnis dieser Prüfungen werden die Bauten in einer Prioritätenliste eingestuft. Wenn Schäden festgestellt werden, die die Verkehrssicherheit unmittelbar beeinflussen, werden Bauwerke nicht weiter freigegeben oder sie sind durch entsprechende Absperrungen nur noch teilweise nutzbar.

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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