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Stellungnahme des Lenkungsausschuss zum Entwurf des Gutachtens zur OWU

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Das Regierungsbündnis aus Grünen und SPD in Baden-Württemberg hat in seiner Koalitionsvereinbarung im Jahr 2011 vereinbart, die Organisation und die Wirtschaftlichkeit der Straßenbauverwaltung im Land auf den Prüfstand zu stellen. „Wir werden schnellstmöglich prüfen, ob durch Einführung eines Landesbetriebes Straßen die Bewirtschaftung der Bundes- und Landesstraßen wirtschaftlicher gestaltet werden kann als bisher“, heißt es wörtlich im Koalitionsvertrag. Aufgrund dessen hat das Kabinett das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) beauftragt, ein Gutachten zur Organisation und Wirtschaftlichkeit in Auftrag zu geben. Zu Steuerung dieses Vorhabens wurde ein Lenkungskreis mit den betroffenen Ressorts, den vier Regierungspräsidentinnen und –präsidenten sowie dem Landkreistag eingesetzt. Am 02. Dezember 2015 hat nun der Gutachter, die BSL-Management-Beratung aus Köln, dem Lenkungskreis den Entwurf der Untersuchung vorgestellt.

Im Lenkungskreis wurden dazu nachfolgende Feststellungen getroffen:

 

  • Der Entwurf des Gutachters muss sich nun einer Diskussion unter den betroffenen Instanzen stellen. Erst danach kann das Gutachten fertig gestellt und können Schlüsse gezogen werden.
  • Nach Abschluss des Gutachtens im Lenkungsausschuss bekommen alle Beteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die eingehenden Stellungnahmen werden in einem Anhang zum Gutachten zusammengefasst.
  • Dem MVI geht es in erster Linie darum, die Straßenbauverwaltung effizienter zu machen. Dazu hat der Gutachter zahlreiche Empfehlungen ausgesprochen, die mit entsprechenden Anpassungen in weiten Teilen auch innerhalb der bestehenden Verwaltungsstrukturen umgesetzt werden können.
  • Ein weiteres Ziel ist es, rasch zu Verbesserungen zu gelangen. Vor diesem Hintergrund sieht das MVI die Einrichtung einer organisatorisch selbständigen Einheit Straßenbau sehr skeptisch. Diese Frage steht derzeit auch nicht zur Entscheidung an.
  • Das Gutachten stellt eine Beratungs- und Entscheidungsgrundlage für die nächste Legislaturperiode dar. Ob und wie die Empfehlungen umgesetzt werden, wird dann zu entscheiden sein.
  • Die Bewertung der Organisations- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung muss in einem Gesamtzusammenhang mit der gesamten Landesverwaltung gesehen werden.
  • Durch die Pläne des Bundes, eine eigene Bundesfernstraßengesellschaft zu gründen, ist eine neue Entwicklung eingetreten. Solange diese Diskussion läuft, stehen organisatorische Änderungen in der Straßenbauverwaltung des Landes nicht auf der Tagesordnung.
  • Die Landesregierung sieht die Einrichtung einer Bundesfernstraßengesellschaft aufgrund des damit einhergehenden Verantwortungs- und Kompetenzverlustes für die Länder sowie der Gefahr einer nachrangigen Behandlung der bei den Ländern verbleibenden Bundesstraßen sehr kritisch.

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