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Stellungnahme zu "Bezahlung der Arbeitskräfte in Tochterunternehmen"

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Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) unter Vorsitz von Verkehrsminister Winfried Hermann haben in der Aufsichtsratssitzung am Dienstag, 3.Juli 2012, auch das Thema der Bezahlung von Arbeitskräften in Tochterunternehmen der Flughafengesellschaft besprochen. Über dieses Thema wurde in den vergangenen Tagen in den Medien kontrovers berichtet.

Die Flughafen Stuttgart GmbH steht auf dem Vorfeld und in den Terminals in starkem Wettbewerb mit anderen Anbietern. Daraus resultiert ein hoher Preisdruck. Trotzdem ist es der Geschäftsführung des Flughafens in den vergangenen Jahren gelungen, gute Geschäftsergebnisse zu erzielen.

Ungeachtet dessen ist sich der Flughafen seiner Verantwortung als öffentlicher Arbeitgeber auch bei seinen Tochtergesellschaften bewusst. Den aufgeworfenen Fragen zu den Arbeitsbedingungen wird der Aufsichtsrat nachgehen und, wo es notwendig ist, die Geschäftsführung bitten, Änderungen vorzunehmen. Derzeit steht die Beantwortung einer Landtagsanfrage aus, deren Ergebnis abzuwarten bleibt.

Einvernehmen besteht darüber, dass in Tochterunternehmen der FSG ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde ausnahmslos eingehalten wird. Die Geschäftsführung des Flughafens begrüßt ausdrücklich die Initiative der Landesregierung gegen eine weitere Liberalisierung der Bodenverkehrsdienste, die derzeit durch die Europäische Kommission in Brüssel diskutiert wird. Dies würde zu einem noch höheren Druck auf die Preise und Löhne führen.

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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