Tagesmittelwert für Feinstaub erstmals in ganz Baden-Württemberg eingehalten
Für Feinstaub PM10 werden im laufenden Jahr 2018 erstmals auch an der Messstation Stuttgart Am Neckartor alle Grenzwerte eingehalten. Verkehrsminister Winfried Hermann: „Damit werden die Feinstaubwerte erstmalig an allen Messstellen in Baden-Württemberg eingehalten, Luftreinhaltung wirkt! Es war ein langer Weg, um die seit 2005 verbindlich gültigen Grenzwerte einzuhalten, nun ist ein wichtiges Ziel erreicht. Dazu haben viele Maßnahmen beitragen, von Auflagen für Industrieanlagen bis zu Vorschriften für Baustellen. Am wirkungsvollsten beim Feinstaub dürfte die grüne Umweltzone, d.h. die Einführung des Rußpartikelfilters für Dieselfahrzeuge über die grüne Plakette gewesen sein. Das Verbot der Komfortkaminnutzung und die Verlagerung des Kfz-Verkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsmittel haben ebenfalls gut gewirkt.“ Zulässig sind 35 Tage mit Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes in Höhe von 50 µg/m³. Bis einschließlich 18. Dezember 2018 wurden an der Station Stuttgart Am Neckartor lediglich 22 Überschreitungen von den Messungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) erfasst. Die Werte sind vorläufig, jedoch ist eine Überschreitung der Grenzwerte im Jahr 2018 rechnerisch nicht mehr möglich.
„Das ist ein großer Erfolg für den Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner an diesem hoch belasteten Straßenabschnitt. Die Anstrengungen zu Stadt und Land haben sich gelohnt“, so der Landesverkehrsminister Winfried Hermann. Im Jahr 2005 lagen noch 187, im Jahr 2010 noch 104 Überschreitungen des Tagesmittelwertes vor. Hermann weiter: „In Stuttgart sind die Ausgangsbedingungen wegen der Kessellage schwieriger als anderswo. Lange Jahre hatte die Politik nicht erkannt, dass dies besonders ambitioniertes Handeln erforderlich macht. Seitdem Stadt und Land eng zusammenarbeiten und das Problem in die Öffentlichkeit getragen wurde, haben viele zum Erfolg beigetragen. Ich möchte hier beispielhaft das Engagement im ÖPNV-Pakt von Region, Landkreisen, Stadt Stuttgart und Land nennen. Aber auch die Betriebe und Verwaltungen, die inzwischen ein verbilligtes Firmenticket für den ÖPNV anbieten, haben zu der Verbesserung beigetragen. Und nicht zuletzt haben viele Stuttgarterinnen und Stuttgart ihr Mobilitätsverhalten umgestellt.“
Das Ministerium für Verkehr hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit dem zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart intensiv an wirksamen Maßnahmen zur Verringerung der Belastung gearbeitet. Der ursprüngliche Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Stuttgart wurde dreimal nachgeschärft. Die dort verankerten Aktivitäten gilt es nun fortzusetzen, damit die Grenzwerte für Feinstaub PM10 weiterhin und dauerhaft eingehalten werden können. Eine Situation wie in Berlin, wo die Feinstaub Grenzwerte mehrere Jahre lang eingehalten wurden, dieses Jahr aber wohl wieder überschritten werden, sei in Stuttgart und Baden-Württemberg unbedingt zu vermeiden, so der Verkehrsminister: „Wir dürfen mit unseren Anstrengungen nicht nachlassen, wenn wir dauerhaft den Grenzwert einhalten wollen.“ Weitere Aktivitäten sind insbesondere auch deshalb notwendig, damit der zulässige Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid in Höhe von 40 µg/m³ schnellstmöglich erreicht wird. Hierfür arbeitet das Regierungspräsidium Stuttgart derzeit an einer Ergänzung der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Stuttgart, welche noch Anfang 2019 in Kraft treten soll.