Verkehr

Transparenz bei Diskussion um Mehrkosten bei Karlsruher Kombilösung

Berechne Lesezeit
  • Teilen

In der Debatte, ob und in welcher Höhe sich das Land Baden-Württemberg verpflichtet hat, eventuell anfallende Mehrkosten bei der Kombilösung Karlsruhe zu tragen stellt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) klar, dass kein Automatismus zur Förderung von Mehrkosten bestehe und verweist auf die bestehende Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe.

Die am 22. bzw. 23 Dezember 2008 vom damaligen Innenminister Heribert Rech und dem Karlsruher Oberbürgermeister Heinz Fenrich unterzeichnete Finanzierungsvereinbarung über die Förderung der Karlsruher Kombilösung enthält in der Präambel zur Finanzierung möglicher Mehrkosten folgenden Passus:

„Mit dieser Vereinbarung wird eine Festbetragsfinanzierung auf der Grundlage der derzeitigen haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen geregelt. Für den Fall von Kostensteigerungen während der Durchführung des Vorhabens wird das Land im Rahmen der dann zur Verfügung stehenden Mittel nach dem Entflechtungsgesetz oder einer landesrechtlichen Nachfolgeregelung und im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten die unabdingbaren Mehrkosten entsprechend fördern.“

Mehrkosten können demnach nur dann gefördert werden, wenn sie unabdingbar sind, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und die dafür benötigten Haushaltsmittel beim Land tatsächlich verfügbar sind.

Die Karlsruher Kombilösung wird nach dem Bundes-GVFG (Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungs-Gesetz) gefördert. Hierbei gewährt der Bund bei Projekten mit einem Volumen von über 50 Mio. € einen Zuschuss von 60% der förderfähige Kosten. Das Bundes-GVFG läuft 2019 aus. Bis dahin müssen alle so geförderten Projekte realisiert und abgerechnet sein.

Das Land Baden-Württemberg bezuschusst das Vorhaben „Karlsruher Kombilösung“ auf der Grundlage der abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarung mit einem Festbetrag von 100,8 Mio. €. Ein Antrag auf Förderung von Mehrkosten, die eine Prüfung einer anteiligen Beteiligung des Landes auslösen könnte, liegt dem MVI bisher nicht vor.

Landtagsdrucksachen zu diesem Thema:

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Ladekabel für ein E-Auto wird in das Fahrzeug gesteckt.
Elektromobilität

225 neue Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge der Polizei Baden-Württemberg

Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol, welches Sonderwege für Radfahrende kennzeichnet. Im Hintergrund sind Baumkronen.
Radwege

Mehr sichere Radwege im ganzen Land

Fußgänger und Fahrradfahrer
Rad und Fuß

Förderung für Rad- und Fußwege stärkt Verkehrssicherheit

Gewinnerinnen und Gewinner des Schulradeln 2024 auf dem gewonnenen Rad-Aktionstag
Schulradeln

1.000 Jugendliche feiern Schulradeln-Sieg in Ladenburg

Kopf eines Zuges.

DB Regio gewinnt Ausschreibung für Neckartal und Südbahn

Schild Strassenbau (Bild: stock.adobe.com/ Cevahir)
Straßenbauabteilung

Neuer Leiter in der Straßenbauabteilung

Ein Fahrzeug des Winterdienst räumt Schnee und streut Salz auf einer Straße im Dunkeln.
Radolfzell

Neues Salzlager in Radolfzell

Luftbild von der zweiten Rheinbrücke bei Karlsruhe
Rheinbrücke

Studie: Stärkung des rheinquerenden ÖPNV

Ein Maschine asphaltiert eine Straße.
Sanierunsprogramm 2025

Land investiert 425 Millionen Euro in Straßenerhalt

Busfahrer am Lenkrad
Fachkräfte

Ein Jahr Fachkräftebündnis: Gemeinsam für Mitarbeitende im ÖPNV

Staatssekretärin Elke Zimmer am Rednerpult während des Kick-offs von „Zukunft in Fahrt“
Personalgewinnung

„Zukunft in Fahrt“: Gemeinschaftsprojekt zur Personalgewinnung

Straße

B 10 Gingen–Geislingen: Bund hat Gesehenvermerk erteilt

Absperrung auf einer Straße. Im Hintergrund eine Autobrücke.
Straßenbau

2024: Rekordsummen zur Sanierung des Straßennetzes

Verkehrsministerium (Bild: Joachim E. Roettgers GRAFFITI)
Sanierung

Ersatzneubau B-30-Brücke bei Hochdorf

Adenauerbrücke im Zuge der B 10 zwischen Ulm und Neu-Ulm über der Donau
Brücke

Neue Adenauerbrücke als Investition in die Zukunft