Verkehr

Transparenz bei Diskussion um Mehrkosten bei Karlsruher Kombilösung

In der Debatte, ob und in welcher Höhe sich das Land Baden-Württemberg verpflichtet hat, eventuell anfallende Mehrkosten bei der Kombilösung Karlsruhe zu tragen stellt das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) klar, dass kein Automatismus zur Förderung von Mehrkosten bestehe und verweist auf die bestehende Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe.

Die am 22. bzw. 23 Dezember 2008 vom damaligen Innenminister Heribert Rech und dem Karlsruher Oberbürgermeister Heinz Fenrich unterzeichnete Finanzierungsvereinbarung über die Förderung der Karlsruher Kombilösung enthält in der Präambel zur Finanzierung möglicher Mehrkosten folgenden Passus:

„Mit dieser Vereinbarung wird eine Festbetragsfinanzierung auf der Grundlage der derzeitigen haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen geregelt. Für den Fall von Kostensteigerungen während der Durchführung des Vorhabens wird das Land im Rahmen der dann zur Verfügung stehenden Mittel nach dem Entflechtungsgesetz oder einer landesrechtlichen Nachfolgeregelung und im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten die unabdingbaren Mehrkosten entsprechend fördern.“

Mehrkosten können demnach nur dann gefördert werden, wenn sie unabdingbar sind, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und die dafür benötigten Haushaltsmittel beim Land tatsächlich verfügbar sind.

Die Karlsruher Kombilösung wird nach dem Bundes-GVFG (Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungs-Gesetz) gefördert. Hierbei gewährt der Bund bei Projekten mit einem Volumen von über 50 Mio. € einen Zuschuss von 60% der förderfähige Kosten. Das Bundes-GVFG läuft 2019 aus. Bis dahin müssen alle so geförderten Projekte realisiert und abgerechnet sein.

Das Land Baden-Württemberg bezuschusst das Vorhaben „Karlsruher Kombilösung“ auf der Grundlage der abgeschlossenen Finanzierungsvereinbarung mit einem Festbetrag von 100,8 Mio. €. Ein Antrag auf Förderung von Mehrkosten, die eine Prüfung einer anteiligen Beteiligung des Landes auslösen könnte, liegt dem MVI bisher nicht vor.

Landtagsdrucksachen zu diesem Thema:

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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