Bewerbungsphase für Fußverkehrs-Checks 2021 beginnt
Zu „Mehr Miteinander im Straßenverkehr“ und gegenseitiger Rücksichtnahme hat Verkehrsminister Winfried Hermann zum Bewerbungsstart der Fußverkehrs-Checks 2021 aufgerufen. Der Grund: Der öffentliche Raum ist begrenzt und nicht immer sind Wege und Straßen optimal für Fußgängerinnen und Fußgänger abgestimmt. Folge: Wiederkehrende Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern.
„Gerade in Zeiten der Pandemie haben viele das Zufußgehen im Alltag als nachhaltige Fortbewegungsart wieder zu schätzen gelernt“, betont der Verkehrsminister. „Mit den Fußverkehrs-Checks wollen wir gemeinsamen mit den Städten und Gemeinden daran arbeiten, Konflikte zwischen Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern zu moderieren und zu lösen“, so der Minister. „Den Fußgängerinnen und Fußgängern muss ausreichend Platz eingeräumt werden – auch zum Kommunizieren und Verweilen.“
Das Verkehrsministerium lädt Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg dazu ein, sich für die Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks 2021 unter dem Motto Mehr Miteinander im Straßenverkehr zu bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. April 2021. Insgesamt zehn Kommunen werden ausgewählt.
Seit 2015 haben mehr als 60 Kommunen an den Fußverkehrs-Checks teilgenommen. Ziel der Checks ist es, den Fußverkehr stärker in das Bewusstsein von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit zu rücken. Gemeinsam mit der kommunalen Politik und Verwaltung sowie mit Expertinnen und Experten analysieren Bürgerinnen und Bürger die Situation des Fußverkehrs in ihrer Kommune. Zuerst werden gemeinsam die Stärken und Schwächen erfasst. Anschließend erarbeiten die Teilnehmenden Vorschläge, wie die Wege zu Fuß künftig attraktiver und sicherer gestaltet werden können. Während der Fußverkehrs-Checks werden die ausgewählten Kommunen vom Karlsruher Fachbüro Planersocietät betreut und unterstützt. Das Land übernimmt die Kosten.
Bewerben können sich bei der diesjährigen siebten Runde der Fußverkehrs-Checks sowohl Einsteiger-Kommunen, die erst mit der Fußverkehrsförderung beginnen möchten, als auch Vorreiter-Kommunen, die bereits eigene Konzepte zum Fußverkehr umsetzen.
Bewerbungsstichtag ist Freitag, 30. April 2021. Im Mai werden die zehn teilnehmenden Kommunen von einer Fachjury ausgewählt und im Juni 2021 bei einer Auftaktveranstaltung des Ministeriums öffentlich bekannt gegeben. Der Zeitpunkt und Form die Umsetzung der Fußverkehrs-Checks 2021 werden gegebenenfalls an die jeweils aktuelle Corona-Lage angepasst.
Bewerbungsunterlagen und weitere Hinweise zu den Fußverkehrs-Checks:
www.vm.baden-wuerttemberg.de/fussverkehr