Vor drastischen Kostensteigerungen beim Milliarden-Bahnprojekt Stuttgart 21 hat der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) gewarnt. „Zwei Jahre nach Abschluss der finanziellen Vereinbarung ist der Kostenansatz von 3,1 Milliarden Euro deutlich überschritten – und der Risikopuffer weitgehend aufgebraucht“, sagte Hermann am Freitag, 16. September 2011, vor dem Landtag in Stuttgart. Der Minister brachte zugleich den Gesetzentwurf der Landesregierung ein, mit dem die finanzielle Beteiligung des Landes an Stuttgart 21 gekündigt werden soll.
Hermann erinnerte daran, dass schon im Jahr 2008 die Deutsche Bahn in ihrer Entwurfsplanung von einem Preisstand von 4,9 Milliarden Euro ausgegangen war. Preissteigerungen während der Bauzeit seien in dieser Kalkulation noch nicht einmal enthalten gewesen. Auch seien weitere Kosten für unvorhergesehene Schwierigkeiten während des Baus nicht in diesen Berechnungen enthalten gewesen.
Die Bahn habe auch nie konkret beziffert, wie sie ihre Einsparungen von etwa 900 Millionen erreichen will. Der Minister sagte: „Stuttgart 21 wird – da sind wir uns sicher – viel teurer als heute offiziell von der DB genannt. Wir müssen mit 5 Milliarden oder gar 6 Milliarden Euro rechnen. Finanziert sind aber nur 4,526 Milliarden Euro.“ Alle Beteiligten hätten aber bereits erklärt, dass sie Mehrkosten über diese Summe hinaus nicht tragen werden. „Dies gilt für den Bund, die Stadt Stuttgart, die Landesregierung.“ Aber auch die Bahn sei nicht bereit alleine für die höheren Kosten aufzukommen.
Wenn aber die Kostenexplosion während der Bauphase offenbar werde, werde niemand bereit sein, einen Baustellen-Torso liegen zu lassen. Dann müsse wieder der Steuerzahler einspringen. „Angesichts dieser Erkenntnis müssen wir die Notbremse ziehen und kündigen. Alles andere wäre blauäugig, eine verantwortungslose Fahrt ins finanzielle Desaster“, betonte Hermann.
Zudem bringe die Verlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofs unter die Erde kaum einen verkehrlichen Nutzen. Die künftigen Kapazitäten seien beschränkt und später kaum erweiterbar. Aus all diesen Gründen müsse das Land seine finanzielle Beteiligung an den Kosten für Stuttgart 21 kündigen.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg