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„Grünes Licht“ für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U6

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Das Verkehrsministerium hat am 11. Dezember 2017 den Förderbescheid für die geplante Verlängerung der Stadtbahnlinie U6 zwischen Fasanenhof und Flughafen/Messe erteilt. Darin enthalten ist die Zusage an die Stuttgarter Straßenbahnbetriebe (SSB), das insgesamt knapp über 100 Millionen Euro teure Ausbauvorhaben mit etwa 61 Millionen Euro zu unterstützen. Minister Hermann: „Dieses Vorhaben wird die Erreichbarkeit von Flughafen und Messe weiter verbessern. Messebesucher, Fernreisende und Pendler erhalten ein weiteres attraktives, umweltfreundliches und verlässliches Angebot für den Weg zu einer der wichtigsten Mobilitätsdrehscheiben in der Region Stuttgart. Ich bin froh und dankbar, dass wir dafür ca. 46 Mio. EUR aus der Kasse des Bundes und weitere ungefähr 15 Millionen Euro als Land zur Verfügung stellen können.“ Die übrigen Kosten übernehmen neben der SSB der Landkreis Esslingen und die Stadt Leinfelden-Echterdingen.
 
Die Landesregierung habe 2012 mit Blick auf eine ganze Reihe von großen ÖPNV-Ausbauvorhaben eine mutige und weitsichtige Entscheidung getroffen, indem sie die notwendigen Landes-Kofinanzierungsmittel auch für dieses Vorhaben in Aussicht gestellt und die Risiken aus einem damals befürchteten Ende des GVFG-Bundesprogramms im Jahr 2019 abgesichert hat. Hermann weiter: „Diese Risiken haben sich glücklicherweise aufgrund der im Sommer beschlossenen Fortführung der Bundesförderung nicht realisiert. Aber die SSB und viele andere Unternehmen hätten ihre Planungen ohne diese Richtungsentscheidung der Landesregierung seinerzeit nicht weiterbetreiben können.“

Hermann abschließend: „Nun kommt es darauf an, zügig in die Umsetzung des Vorhabens zu kommen und die bereit gestellten (Bundes-)Mittel abzurufen. Das ist uns in den zurückliegenden Jahren auch dank sehr leistungsfähiger Verkehrsunternehmen wie der SSB in bundesweit beispielhafter Weise gelungen.“ Die weiteren Planungen sehen einen Baubeginn Mitte 2018 und eine voraussichtlich dreijährige Bauzeit vor.


Hintergrund: Bundes-GVFG


Grundsätzlich fördert der Bund große ÖPNV-Infrastrukturprojekte (Kostenvolumen von über 50 Millionen Euro der anerkannten zuwendungsfähigen Kosten) nach dem GVFG-Bundesprogramm. Der Fördersatz der Gesamtzuwendung aus dem GVFG-Bundesprogramm beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abzüglich eines Selbstbehalts je Fördertatbestand für den Haltestellen- und den Streckenausbau von je 500.000 Euro. Der Förderanteil des Bundes beträgt regelmäßig bis zu 60 Prozent, der Kofinanzierungsanteil des Landes bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. 20 Prozent muss die kommunale Seite selbst finanzieren. Nachdem das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes am 1. Juni 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und am 2. Juni 2017 vom Bundesrat beschlossen wurde, wird das derzeitige GVFG-Bundesprogramm, das nach dem Entflechtungsgesetz vom 5. September 2006 zum 31.Dezember 2019 ausgelaufen wäre, bis zu seiner Aufhebung fortgelten. Eine Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ist ab dem 1. Januar 2025 durch Bundesgesetz zulässig.  

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