Nachhaltige Mobilität

Verkehrsministerium informiert Kommunen aus der Region Stuttgart über den Mobilitätsfonds des Bundes

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Amtschef Lahl dankt Städten und Gemeinden für zahlreiche Vorschläge zum Ausbau des ÖPNV und nachhaltige Mobilitätsprojekte

Der vom Bund geplante Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ war am 06.09.2017 ein Schwerpunkt einer Informationsveranstaltung des Verkehrsministeriums mit Vertretern der Kommunen aus der Region Stuttgart. An dem zweistündigen Treffen nahmen 64 Kommunalvertreterinnen und –vertreter sowie die Kommunalen Landesverbände teil. Der Amtschef des Ministeriums, Ministerialdirektor Prof. Uwe Lahl, dankte den Städten und Gemeinden, die in den vergangenen Tagen zahlreiche Vorschläge für Projekte eingereicht haben, die aus dem Fonds finanziert werden könnten. Dabei geht es um den Ausbau des ÖPNV, der Park-and-Ride-Plätze und der Radwege, die Umrüstung von Bussen und Taxen auf emissionsarme Antriebe sowie eine bessere Verkehrssteuerung. „Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zeigt, dass erhebliche Anstrengungen nötig sind, um die Schadstoffbelastung durch den Verkehr deutlich zu verringern. Hierfür werden auch große und dauerhafte Investitionen nötig sein.“

Dass die anhaltende Debatte über zu hohe Schadstoffwerte in der Luft bei vielen Menschen angekommen ist, zeigen die Zahlen der in der Region Stuttgart zugelassenen Fahrzeuge. Demnach würden von den am 1.1.2017 zugelassenen Pkw bereits 62,7 Prozent die Bedingungen einer Blauen Plakette erfüllen. Dazu zählen die Diesel-Pkw ab der Abgasnorm Euro 6 und die sonstigen Fahrzeuge ab Euro 3. In der Quote sind Ausnahmen nicht berücksichtigt.

Amtschef Lahl sicherte den Kommunen zu, das Land werde sie bei ihren Anstrengungen zur Luftreinhaltung tatkräftig unterstützen. Er fügte hinzu, das schriftlich vorliegende Urteil des Verwaltungsgerichts werde vom Verkehrsministerium sorgfältig geprüft. Es bestünden drei Optionen: Annahme des Urteils, Berufung oder Sprungrevision. Eine Entscheidung über das weitere Vorgehen sei noch nicht gefallen. Das Land habe einen Monat Zeit, um über den Umgang mit dem Urteil zu entscheiden.

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