LUFTREINHALTUNG

Verkehrsministerium informiert über Luftreinhaltung und Mobilitätsalternativen

Minister Hermann: Mobilitätsverhalten überdenken, Mobilitätsalternativen nutzen

Im vergangenen Jahr wurden erstmals die Feinstaub PM10-Grenzwerte an allen Messstationen, auch im Stadtgebiet Stuttgart eingehalten. Allerdings wird der Jahres-mittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) in der Landeshauptstadt nach wie vor deutlich überschritten. In Ballungsgebieten ist der Straßenverkehr – und hierbei vorrangig Dieselfahrzeuge – die maßgebliche Quelle der hohen Stickstoffdioxid- Konzentrationen. Daher gilt seit dem 1. Januar 2019 in Stuttgart ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter.

Darüber und über die gesundheitlichen Auswirkungen der Luftschadstoffe Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) sowie über die Vielzahl an bestehenden Mobilitätsalternativen zum Auto informiert das Verkehrsministerium mit einer neuen, umfassenden Broschüre, die an alle Haushalte in der Region Stuttgart geht.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte angesichts der hohen Luftschadstoffbelastung im Stadtgebiet Stuttgart: „Vor allem gefährdete Personengruppen wie Kinder, Asthmatiker und ältere Menschen sowie die Umwelt gilt es zu schützen. Dazu sollten alle ihr Mobilitätsverhalten überprüfen und wenn möglich Alternativen zum Auto nut-zen. Auch Fahrgemeinschaften helfen die Luftqualität in Stuttgart zu verbessern.“

Die Broschüre wird als Postwurfsendung an alle Haushalte im Großraum Stuttgart verteilt. Mehr als 840.000 Haushalte erhalten die Broschüre. Sie kann auch auf der Homepage des Verkehrsministeriums bestellt oder hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen:

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde auf europäischer Ebene ein Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft festgelegt. Dieser Grenzwert basiert auf Empfehlungen der WHO und ist für alle Mitgliedsstaaten seit 2010 bindend. Da dieser Grenzwert in Stuttgart auf zahlreichen Hauptverkehrsstraßen zum Teil erheblich überschritten wird, wurden ab dem 01. Januar 2019 Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter für die Umweltzone Stuttgart eingeführt. Die Anordnung der Verkehrsverbote und die Ausnahmeerteilung liegt in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Stuttgart.

Alle Informationen zum Diesel-Verkehrsverbot gibt es daher auf den Internetseiten der Landeshauptstadt Stuttgart www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema saubere Luft finden Sie hier: www.luftreinhaltung-stuttgart.de 

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Benjamin Hechler
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