Lärmaktionsplan als Schlüssel zu innerörtlicher Verkehrsberuhigung
Eine erweiterte Tempo-30-Zone rückt für die Gemeinde Benningen in greifbare Nähe. Der Amtschef im Ministerium für Verkehr, Ministerialdirektor Prof. Uwe Lahl, stellte dies in einem Gespräch mit Bürgermeister Klaus Warthon und dem Landtagsabgeordneten Daniel Renkonen in Aussicht, sofern die Gemeinde in eine Lärmaktionsplanung einsteigt. Benningen möchte in den Ortsdurchfahrten Beihinger Straße
(L 1138) und Ludwigsburger Straße (K 1672) aus Lärmschutzgründen und wegen der Verkehrssicherheit Tempo 30 einführen und damit den bestehenden Tempo-30-Bereich wesentlich ausdehnen.
Ministerialdirektor Prof. Uwe Lahl: „Ein Lärmaktionsplan, der die Situation in der Gemeinde eingehend analysiert und bewertet, öffnet der Gemeinde die Möglichkeiten für erweiterte Tempo-30-Zone. Wir begrüßen es, wenn die Gemeinde Benningen diesen Weg geht.“
Die Gemeinde Benningen hat die Möglichkeit, über einen Lärmaktionsplan für das gesamte Gemeindegebiet, bestehende Straßen- und Schienenlärmprobleme zu bewältigen. Bürgermeister Klaus Warthon möchte diesen Weg beschreiten und die Aufstellung eines Lärmaktionsplans in Angriff nehmen. Vorgespräche mit einem Ingenieurbüro haben bereits stattgefunden.
Bürgermeister Klaus Warthon: „Auf Grund des überschaubaren Planungsgebietes bin ich sehr zuversichtlich, dass ein qualifizierter Lärmaktionsplan recht zügig ausgearbeitet werden kann.“
Neue Verkehrszahlen werden erhoben
Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom Juli 2018 hat die Handlungsspielräume von Städten und Gemeinden bei der Lärmaktionsplanung ausgeweitet. Die Umsetzung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen, wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen, wurde erleichtert. Das Ministerium für Verkehr hat das Landratsamt Ludwigsburg bereits im Februar 2019 gebeten, amtliche Verkehrszählungen durchzuführen. Die Zählungen werden voraussichtlich zwischen Ostern und Pfingsten stattfinden. Wegen der Baustelle in der Ludwigsbürger Straße wird die Gemeinde auf das Landratsamt zugehen, um den genauen Zeitpunkt der Verkehrszählung zu besprechen. Die amtlichen Ergebnisse der Verkehrszählung können in die Lärmaktionsplanung eingebracht werden.
Hintergrund Lärmaktionsplan:
Entsprechend dem Ziel der Umgebungslärmrichtlinie sollen die Kommunen in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung festlegen. Dabei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil. Grundlage für Lärmaktionspläne sind Lärmkarten. Die Lärmaktionspläne enthalten konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung, die möglichst umfassend realisiert werden sollen. Die Lärmaktionsplanung liegt in der Verantwortung der Gemeinden oder der nach Landesrecht zuständigen Behörden.
Weitere Informationen dazu auf der Homepage des Verkehrsministeriums:
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mensch-umwelt/laermschutz/laermkarten-und-aktionsplaene/laermaktionsplaene/