Kabinett beschließt Planergänzung zum Luftreinhalteplan
Ministerpräsident Kretschmann: „Stickoxide deutlich reduzieren, um weitere Fahrverbote zu vermeiden“. - Minister Hermann: „Beim Feinstaub werden dank vieler Maßnahmen 2018 wohl erstmals die Grenzwerte eingehalten.“
Das Landeskabinett hat am Dienstag, 18.12. der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Stuttgart zugestimmt. Zentrale Inhalte der Ergänzung sind die Einführung eines Busfahrstreifens auf der B 14 im Bereich des Stuttgarter Neckartors und ab 1. Januar 2020 an Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Fahrzeuge der Euronorm 5/V in der Umweltzone Stuttgart. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte: „Wir sorgen durch zahlreiche Maßnahmen für bessere Luft und setzen die gerichtlichen Vorgaben um. Die Verkehrsverbote für Euro 5/V aber nur dann umgesetzt, wenn die Messergebnisse Mitte 2019 weiterhin auf eine deutliche Überschreitung des Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid hinweisen.“
Zur Diskussion um die Busspur sagte Minister Hermann: „Wir wissen, dass die Busspur am Neckartor zu Hauptverkehrszeiten den Pkw-Verkehr einschränkt. Wenn nur jeder zehnte Autofahrer auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigt, gibt es keine Probleme. Mit den zusätzlichen Angeboten in Bus und Straßenbahn, den sinkenden Ticketpreisen und den Verkehrsverboten für Euro-4/IV Diesel stehen die Chancen dafür gut. Um Verkehrsverbote für Euro-5/V-Dieselfahrzeuge abzuwenden, müssen wir diese Chance ergreifen.“
Sollte die Busspur nicht erfolgreich sein, sind bereits ab Oktober 2019 bei Feinstaubalarm Verkehrsverbote für Euro-5/V-Fahrzeuge am Neckartor vorgesehen. Damit kommt die Landesregierung der gerichtlichen Aufforderung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nach.
Gleichzeitig teilte die Landesregierung mit, dass aller Voraussicht nach für Feinstaub PM10 im laufenden Jahr 2018 erstmals auch an der Messstation Stuttgart Am Neckartor alle Grenzwerte eingehalten werden. Damit würden die Feinstaubwerte erstmalig an allen Messstellen in Baden-Württemberg eingehalten. Zulässig sind 35 Tage mit Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes in Höhe von 50 µg/m³. Bis einschließlich 13. Dezember 2018 wurden an der Station Stuttgart Am Neckartor lediglich 21 Überschreitungen von den Messungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) erfasst. Am Sonntag, 16. Dezember wurden bei der kontinuierlichen Messung Am Neckartor 65 Mikrogramm je Kubikmeter Luft und damit eine Überschreitung gemessen. Vieles spricht dafür, dass der Einsatz von Streusalz an diesem Tag für die Grenzwertüberschreitung ausschlaggebend war. Endgültig lässt sich dies aber erst nach Auswertung der Filter aus der Messstation sagen, mit denen die für die EU maßgebliche gravimetrische Messung vorgenommen wird.
Verkehrsminister Hermann sagte: „Unsere Maßnahmen zusammen mit der Grünen Plakette wirken. Das zeigen die jährlichen Messwerte. Für die Gerichte reicht das aber nicht. Deshalb dürfen wir nicht nachlassen und müssen auch den zulässigen Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid so schnell wie möglich einhalten – nur so lassen sich die Verkehrsverbote noch vermeiden! Eine blaue Plakette für saubere Diesel ist, nach wie vor sinnvoll, auch wenn sich die Bundesregierung bisher irrationaler Weise verweigert.“
Die Belastung mit Feinstaub PM10 konnte in den vergangenen Jahren deutlich verringert werden. Im Jahr 2005 lagen noch 187, im Jahr 2010 noch 104 Überschreitungen des Tagesmittelwertes vor. Hermann betonte: „Luftreinhaltung wirkt! Es war ein langer Weg, um die seit 2005 verbindlich gültigen Grenzwerte einzuhalten, nun ist ein wichtiges Ziel erreicht. Dazu haben viele Maßnahmen beigetragen, von Auflagen für Industrieanlagen bis zu Vorschriften für Baustellen. Am wirkungsvollsten beim Feinstaub dürfte die grüne Umweltzone (mit Plaketten), das Verbot der Komfortkaminnutzung und die Verlagerung des Kfz-Verkehrs auf umweltfreundliche Verkehrsmittel gewesen sein. “.
Das Ministerium für Verkehr hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit dem zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart intensiv an wirksamen Maßnahmen zur Verringerung der Belastung gearbeitet. Minister Hermann sagte: „In Stuttgart sind die Ausgangsbedingungen wegen der Kessellage schwieriger als anderswo. Lange Jahre hatte die Politik nicht erkannt, dass dies besonders ambitioniertes Handeln erforderlich macht. Seitdem Stadt und Land eng zusammenarbeiten und das Problem öffentlich zur Herausforderung aller gemacht haben, haben viele zum Erfolg beigetragen. Ich möchte hier beispielhaft das Engagement im ÖPNV-Pakt von Region, Landkreisen, Stadt Stuttgart und Land nennen. Aber zum Beispiel auch die Betriebe und Verwaltungen, die inzwischen ein verbilligtes Firmenticket für den ÖPNV anbieten, haben ihren Beitrag geleistet. Und nicht zuletzt haben viele Stuttgarterinnen und Stuttgarter ihr Mobilitätsverhalten umgestellt.“
Ein Verfahren zur Ergänzung der 3. Planfortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Stuttgart wurde vom zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart eingeleitet. Hintergrund war die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 9. November 2018. Darin wird das Land dazu verpflichtet, in eine Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart verbindliche Regelungen für Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge der Euronorm 5/V in der Umweltzone Stuttgart aufzunehmen. Die Ergänzung des Luftreinhalteplans soll Mitte Januar 2019 öffentlich bekannt gemacht werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände können anschließend Stellung nehmen zur Ergänzung des Luftreinhalteplans. Die Ergänzung zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans wird im Frühjahr 2019 in Kraft treten.
Weitere Informationen:
NO2 - Jahresmittelwert in μg/m³ in BW-Städten
NO2 - Jahresmittelwert in μg/m3 in Stuttgart
PM10 - Jahresmittelwert in μg/m³ in Stuttgart (Feinstaub)
Anzahl Überschreitungen des PM10 - Tagesmittelwerts > 50 μg/m³ in Stuttgart