Die ab 1. April gültigen Straßenverkehrsordung (StVO) umfasst nun auch den ruhenden Verkehr in Umweltzonen. Damit ist die bisher bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt.
Mit Inkrafttreten der StVO-Novelle am 1. April 2013 wird nunmehr explizit auch der ruhende Verkehr vom Verkehrszeichen Umweltzone umfasst. Damit ist die Ahndung von Plakettenverstößen auch bei parkenden und haltenden Fahrzeugen eindeutig geregelt. „Ich begrüße, dass diese Klarstellung zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in der StVO-Novellierung jetzt endlich erfolgt ist”, betonte Staatsekretärin Gisela Splett am Freitag, 29. März in Stuttgart.
Bisher stand der Überwachung der Plakettenpflicht an parkenden Autos in den Kommunen mit angeordneten Fahrverboten in Umweltzonen eine Rechtsunsicherheit entgegen. Grund war die aus Sicht einiger Gerichte fehlende Rechtsgrundlage für die Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr aufgrund einer nicht ganz eindeutigen Regelung in der StVO. Dies wird sich nun mit Inkrafttreten der Neufassung der StVO ändern.
Trotzdem wurde auch schon bisher in vielen Kommunen kontrolliert, so z. B. in Heilbronn, Heidelberg, Herrenberg, Ilsfeld, Ludwigsburg, Mühlacker, Pforzheim und Pleidelsheim. Dagegen wurde in anderen Städten und Gemeinden mit Umweltzonen die Einhaltung der Plakettenpflicht im ruhenden Verkehr bisher nicht regelmäßig überwacht. In den meisten Kommunen wird dies aber vom 1. April 2013 an erfolgen.
„Wir wollen, dass in allen Umweltzonen des Landes die Überwachung der Fahrverbote ernst genommen wird. Diejenigen Kommunen, die es sich bisher noch nicht zur Aufgabe gemacht haben, fordere ich dringend auf, im Interesse des Gesundheitsschutzes ihrer Bürgerinnen und Bürger die Einhaltung der Fahrverbote ab sofort zu überwachen”, unterstrich Staatssekretärin Splett.
Unabhängig davon überwacht die Polizei schon bisher die Einhaltung der Fahrverbote im fließenden Verkehr.