Kurzzeitkennzeichen

Zulassungsbehörde im Rhein-Neckar-Kreis darf vorerst keine Kurzzeitkennzeichen im elektronischen Verfahren vergeben

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-Dem Landkreis wurde angeraten, die vom Ermittlungsverfahren betroffenen Mitarbeiter vorerst nicht mehr im Zulassungswesen einzusetzen

Anordnung des Verkehrsministeriums und des Regierungspräsidiums Karlsruhe 

Aufgrund eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Mitarbeiter der Zulassungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises in Wiesloch hat das Verkehrsministerium gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe im Rahmen der Fachaufsicht veranlasst, dass die in der Zulassungsbehörde praktizierte Vergabe von Kurzzeitkennzeichen sofort vollständig eingestellt wird. Dies teilte das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) am 28. November 2014 in Stuttgart mit. 

Es besteht nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen der Verdacht, dass die Aufsichtsbehörden über die Einhaltung von fachaufsichtlichen Weisungen getäuscht wurden. Als die Aufsichtsbehörden im Mai 2014 erfahren hatten, dass gegen die Betreiber von Zulassungsdiensten ermittelt wird, wurde der Rhein-Neckar-Kreis zur Verhinderung weiteren Missbrauchs bereits angewiesen, Kurzzeitkennzeichen nur noch nach Vorlage von Originalausweisdokumenten zuzuteilen. Bei der unangekündigten Kontrolle, die das Regierungspräsidium Karlsruhe anschließend durchgeführt hat, gab es keinen Grund zur Beanstandung, denn den Mitarbeitern des Regierungspräsidiums wurden entsprechende Originalausweisdokumente vorgelegt. Auch die Anzahl der im elektronischen Verfahren zugeteilten Kurzzeitkennzeichen reduzierte sich um ca. 90 Prozent. Daher gab es für die Aufsichtsbehörden zunächst keine Anhaltspunkte dafür, dass die Weisung nicht befolgt würde. 

Dem Landkreis, dem die Organisationshoheit zusteht, wurde dringend angeraten, die beschuldigten Mitarbeiter bis zur Klärung der Vorwürfe nicht mehr im Zulassungswesen einzusetzen. Die Aufsichtsmaßnahmen und Kontrollen werden aufgrund der neuen Erkenntnisse und Vorwürfe nun noch weiter verschärft. Das Ministerium ergreift gemeinsam mit dem Regierungspräsidium wie bisher alle Maßnahmen, die die Fachaufsicht bietet. Die für das Verfahren zuständige Ermittlungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft Mannheim.

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