Verkehrsraum

Zwei Modellprojekte zum „Gemeinsamen Verkehrsraum“ in BW erfolgreich abgeschlossen

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Staatssekretärin Splett: Rottweil und Schwetzingen zeigen, wie ein gutes Miteinander von Fußgänger- und Autoverkehr funktionieren kann

Was in Rottweil und Schwetzingen funktioniert, könnte nach dem Willen der baden-württembergischen Landesregierung in mehr Städten und Kommunen umgesetzt werden: Straßen, die als „Gemeinsamerer Verkehrsraum“ so gestaltet sind, dass sich Fuß- und Autoverkehr gleichberechtigt begegnen. „Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg hat den Kommunen die beratende Unterstützung von zwei Modellvorhaben je Regierungsbezirk zugesagt, in denen die Einsatzbereiche und Einsatzgrenzen von Straßenraumgestaltungen für einen so genannten „Gemeinsamen Verkehrsraum“ erprobt werden sollen“, erklärte Gisela Splett MdL, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, am 12.03.2014 in Stuttgart.

Aus zwei Städten, nämlich Rottweil und Schwetzingen, liegen jetzt die Abschlussberichte der Modellvorhaben vor. Beide Kommunen sind auch im Rahmen eines bundesweiten Forschungsprojekts bewertet worden. „Es freut mich“, so Staatssekretärin Splett, „dass die beiden baden-württembergischen Kommunen im Forschungsprogramm Stadtverkehr so positiv bewertet wurden und wir nun das Einvernehmen für die unbefristete Anordnung der gewählten und erprobten Verkehrsbeschränkungen erteilen konnten.“ Das Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Maßnahmen von bundesweit 17 Kommunen untersuchen lassen. Die Ergebnisse des Projekts wurden auch im Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrs-Ordnung vorgestellt und erörtert. Staatssekretärin Gisela Splett war bereits am 14. Oktober 2011 anlässlich der Eröffnung des neugestalteten öffentlichen Raumes „Rottweil Mitte“ vor Ort und konnte sich von der gelungenen städtebaulichen Gestaltung überzeugen (vgl. http://www.rottweil.de/de/Bürger/Rottweil-Mitte).

Die Verkehrsbeobachtungen nach der Verkehrsfreigabe haben gezeigt, dass sich die Kfz-FahrerInnen trotz Kfz-Vorrang bei der Abstimmung über den Vorrang mehrheitlich zu Gunsten der FußgängerInnen zurücknehmen. „Das überwiegend beobachtete rücksichtsvolle Miteinander ist umso ausgeprägter, je höher das die Fahrbahn querende Fußgängeraufkommen ist“, betonte Splett. Das Unfallgeschehen ist aufgrund des insgesamt geringen Geschwindigkeitsniveaus unauffällig. Schwerwiegende Unfallfolgen wurden nicht registriert.

„Alles in allem ein sehr überzeugendes Ergebnis“, so Staatssekretärin Splett, das uns ein gutes Stück näher bringt an das Ziel, die Gleichberechtigung aller VerkehrsteilnehmerInnen im Verkehrsraum der Städte und Gemeinden als straßenverkehrsrechtliches Instrumentarium in der Straßenverkehrs-Ordnung zu etablieren. Bislang sieht der Bund als Verordnungsgeber nicht die Notwendigkeit, das Straßenverkehrsrecht in diesem Bereich zu modernisieren und den Bedürfnissen nach erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten in den Kommunen anzupassen. „Die Landesregierung wird aber in dieser Sache auf Bundesebene am Ball bleiben“, bekräftigt Splett.

Und auch in Baden-Württemberg werde man die Anstrengungen fortsetzen. Ein aktuelles Beispiel sei die Stadt Tettnang, wo – ebenfalls im Rahmen eines Modellvorhabens –verkehrsberuhigende Maßnahmen ergriffen werden.

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