Nachdem nun das erweiterte Verkehrsgutachten vorliegt, haben das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) und das Regierungspräsidium Tübingen über die Notwendigkeit eines vier- oder dreistreifigen Straßenquerschnitts der künftigen B31n zwischen Immenstaad und Meersburg gesprochen. Das Gutachten war erforderlich, weil sich bei den vertieften Planungen gezeigt hat, dass die Verkehrsbelastung im Grenzbereich zwischen einer dreistreifigen und einer zweibahnigen, vierstreifigen Lösung liegt.