Der Landtag hat etwa das Recht des Plenums und der Landtagsausschüsse, Regierungsmitglieder herbeizuzitieren, damit diese dem Parlament Rede und Antwort stehen.
Jedes Mitglied des Parlaments kann außerdem schriftlich sogenannte Kleine Anfragen einbringen, die vom Präsidenten an die Landesregierung weitergeleitet und von dieser innerhalb von drei Wochen schriftlich beantwortet werden. Große Anfragen werden von mindestens 15 Abgeordneten oder einer Fraktion zu politisch bedeutsamen Themen eingebracht und können - nach vorheriger schriftlicher Stellungnahme der Regierung - zu einer Debatte im Plenum führen. Zu Themen von aktuellem und allgemeinem Interesse kann von einer Fraktion oder Gruppe eine Aktuelle Debatte vor dem Plenum beantragt werden.
Ausschuss für Verkehr
Ein Großteil der inhaltlichen Arbeit des Landtages findet in den Ausschüssen statt, in die die Fraktionen ihre Experten auf dem jeweiligen Fachgebiet entsenden. Für das Verkehrsministerium ist vor allem der Ausschuss für Verkehr relevant.
Ausschüsse befassen sich mit den Angelegenheiten, die ihnen - in der Regel vom Plenum des Landtages - im Einzelfall überwiesen worden sind, und geben Beschlussempfehlungen.
Darüber hinaus können die Ausschüsse auch andere Fragen aus ihrem Geschäftsbereich beraten und dem Landtag zur Entscheidung vorlegen.
Die Parlamentsdokumentation des Landtages bietet Interessierten die Möglichkeit, alle Vorgänge nachzuvollziehen, die von Abgeordneten in dieser Legislaturperiode (seit Mai 2016) im Ausschuss für Verkehr eingebracht wurden.
Darüber hinaus bietet der Landtag auch weitere Suchmöglichkeiten, etwa zu Protokollen der Debatten im Plenum, Gesetzesentwürfen oder Initiativen.
Dokumentation des Landtages