In der Verkehrsministerkonferenz (VMK) sind die für Verkehr zuständigen Minister:innen und Senator:innen der Länder vertreten. Der Verkehrsminister oder die Verkehrsministerin des Bundes ist als Gast geladen. Die Konferenz findet in der Regel zweimal im Jahr statt und wird vom jeweiligen Vorsitzenden einberufen. Der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre.
Aufgaben der Verkehrsministerkonferenz
Die Verkehrsministerkonferenz befasst sich mit sämtlichen verkehrspolitischen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Sie erörtert verkehrspolitische Themen, die im Verhältnis der Länder untereinander und/oder im Verhältnis der Länder zum Bund besonders aktuell sind sucht für sie eine Lösung.
Neben dem gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch dient die Verkehrsministerkonferenz dem Zweck, gemeinsames politisches Handeln im eigenen Bereich oder gegenüber dem Bund zu erörtern und in Beschlüssen festzuschreiben.
Jedes Land kann Themen zur Beratung anmelden. Obwohl der/die Verkehrsminister:in des Bundes nur Gast bei der Verkehrsministerkonferenz ist, werden die Themenwünsche bei der Tagesordnung berücksichtigt.
Die Verkehrsministerkonferenz kann Beschlüsse fassen. Sind diese einstimmig sind sie bindend. Mehrheitlich gefasste Beschlüsse geben nur die Mehrheitsmeinung der Konferenz wieder. Das Verkehrsministerium des Bundes ist nicht stimmberechtigt.
Vorbereitung der Verkehrsministerkonferenz
Die Sitzungen der Verkehrsministerkonferenz werden von der sogenannten "Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter" (GKVS) vorbereitet. Fünf ständige Länderarbeitskreise (zum Beispiel zur Bahnpolitik oder zur Straßenbaupolitik) und Bund-Länder-Fachausschüsse arbeiten der GKVS zu.