Die Verkehrsministerkonferenzen finden in der Regel zweimal im Jahr statt. Sie werden vom Verkehrsminister beziehungsweise -senator desjenigen Landes einberufen, der für jeweils zwei Jahre zum Vorsitzenden der Verkehrsministerkonferenz bestimmt worden ist.
Aufgaben der Verkehrsministerkonferenz
Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) befasst sich mit sämtlichen verkehrspolitischen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Sie erörtert verkehrspolitische Themen, die im Verhältnis der Länder untereinander und/oder im Verhältnis der Länder zum Bund besonders aktuell sind und führt sie einer Lösung zu. Neben dem gegenseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch dient die VMK dem Zweck, gemeinsames politisches Handeln im eigenen Bereich oder gegenüber dem Bund zu erörtern und in Beschlüssen festzuschreiben.
Richtlinien der Arbeit in der VMK
In der Verkehrsministerkonferenz (VMK) sind die für Verkehr zuständigen Minister und Senatoren der Länder vertreten. Der Bundesminister für Digitales und Verkehr ist als Gast geladen. Die Konferenzen finden in der Regel zweimal im Jahr statt und werden vom jeweiligen Vorsitzenden einberufen. Der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre.
Themen und Tagesordnungen
Jedes Land kann Themen zur Beratung anmelden. Obwohl der Bundesminister für Verkehr nur Gast der VMK ist, werden seine Themenwünsche bei der Tagesordnung der VMK berücksichtigt
Beschlüsse
Die Sitzungen der VMK werden von der Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter (GKVS) vorbereitet. Fünf ständige Länderarbeitskreise (z.B. zur Bahnpolitik oder zur Straßenbaupolitik) und Bund-Länder-Fachausschüsse arbeiten der GKVS zu. Einstimmig gefasste Beschlüsse der VMK sind bindend. Mehrheitlich gefasste Beschlüsse geben nur die Mehrheitsmeinung der Konferenz wieder. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist nicht stimmberechtigt.