Lärm

Lärmschutz: Länder fordern den Bund zum Handeln auf

Die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fordern den Bund auf, bessere rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz vor Verkehrslärm zu schaffen. Zum Abschluss des LärmKongresses 2023 in Stuttgart veröffentlichten sie eine gemeinsame Erklärung mit zentralen Forderungen.

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Ein abgewandeltes Ortsschild auf dem das Wort Lärm durchgestrichen ist und ein Pfeil in Richtung des Wortes Ruhe weist. (Bild: Fotolia.com/ K.C.)

Die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fordern den Bund auf, bessere rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz vor Verkehrslärm zu schaffen. Zum Abschluss des LärmKongresses 2023 in Stuttgart veröffentlichten sie eine gemeinsame Erklärung mit zentralen Forderungen.

Die für Verkehr und Mobilität zuständige Staatssekretärin Elke Zimmer MdL (Baden-Württemberg) und ihre Amtskollegen Jens Deutschendorf (Hessen), Viktor Haase (Nordrhein-Westfalen) und Michael Hauer (Rheinland-Pfalz) fordern von der Bundesregierung ein konsequentes Handeln gegen Verkehrslärm. Diese vier Länder allein repräsentieren die Hälfte der deutschen Bevölkerung.

Baden-Württembergs Verkehrsstaatssekretärin Elke Zimmer sagte: „Die Bundesländer setzen sich schon lange vergeblich für mehr Lärmschutz an bestehenden Straßen und Schienenwegen ein, zuletzt auf der Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2022. Der Bundesverkehrsminister darf das Thema nicht weiter auf die lange Bank schieben.“ Zum Abschluss des LärmKongresses am 23. Juni 2023 in Stuttgart stellten Staatssekretärin Elke Zimmer und Staatssekretär Viktor Haase die gemeinsame Erklärung vor.

Rechtliche Hürden zu hoch

Staatssekretärin Elke Zimmer betonte: „Das aktuelle Lärmschutzrecht ist nicht geeignet, die Bevölkerung ausreichend vor Verkehrslärm zu schützen. Das ist besonders für die Gesundheit von Anwohnerinnen und Anwohner an bestehenden Straßen ein Problem. Es kann nicht sein, dass selbst bei gesundheitskritischen Lärmbelastungen an bestehenden Straßen oder Schienenwegen kein Rechtsanspruch auf Lärmschutzmaßnahmen besteht. Auch für schnell umsetzbare Maßnahmen wie Tempo 30 bleiben die Hürden des Straßenverkehrsrechts nach wie vor zu hoch.“

Extern: Nordrhein-Westfalens Umwelt- und Verkehrsstaatssekretär Viktor Haase (Öffnet in neuem Fenster) betonte: „Es ist wichtig, dass alle Menschen - egal ob an neuen oder bestehenden Straßen oder Schienenstrecken - in gleichem Maße wirksam vor den negativen Wirkungen von Verkehrslärm geschützt sind. Ziel ist, die bisher unterschiedlichen Auslöse- Orientierungs- und Schwellenwerte im Verkehrsbereich auf einem ambitionierten Lärmschutz-Niveau zu harmonisieren. Darüber brauchen wir an bestehenden Verkehrswegen anstelle der bisher freiwilligen Leistung der Lärmsanierung mehr Verbindlichkeit.“

Klare Vorgaben nötig

Jens Deutschendorf, der Staatssekretär für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen des Landes Hessen, hob hervor: „Die Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung zeigen, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen für Lärmschutz an Bestandsstrecken unzureichend sind. Deshalb braucht es klare und weitergehende rechtliche Vorgaben des Bundes, um den Lärmschutz an Bestandsstrecken schnell und effektiv zu verbessern. Mit der heutigen gemeinsamen Erklärung wollen wir hierfür ein starkes Signal senden.“

Extern: Michael Hauer, Staatssekretär im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz (Öffnet in neuem Fenster), sagte: „Lärmschutz ist Gesundheits- und Umweltschutz in einem. Die Regierungskoalition in Rheinland-Pfalz bekennt sich zur Intensivierung und Bündelung der Maßnahmen zur Reduktion von Lärmemissionen. Rheinland-Pfalz ist im Mittelrheintal von Bahn- und im Bundesvergleich überdurchschnittlich von Fluglärm betroffen, daraus ergibt sich ein dringender Handlungsbedarf. Die Umsetzung und Überwachung von Vorgaben zu Emissionsgrenzwerte von Güterwagen sind hier konsequent zu verfolgen.“

Die Forderungen

Es fehle ein systematischer Ansatz zur Lärmsanierung an bestehenden Straßen und Schienenwegen, machten die Staatssekretärin und die Staatssekretäre deutlich. Daher fordern sie die Bundesregierung in ihrer Download: gemeinsamen Erklärung (PDF, nicht barrierefrei) (Öffnet in neuem Fenster) auf, ihrer Schutzpflicht nachzukommen und folgende zentrale Schritte anzugehen:

  1. Dem Schutz vor Verkehrslärm muss eine höhere Priorität eingeräumt werden. Nachhaltige Mobilität und Lärmschutz gehen Hand in Hand.
  2. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Lärmschutz für den Neu- und Ausbau von Straßen und Schienenwegen sollten um verhältnismäßige fachrechtliche Regelungen für bestehende Straßen und Schienenwege ergänzt werden.
  3. Es mangelt insbesondere an verbindlichen und konsistenten Schwellenwerten, die am Gesundheitsschutz der Bevölkerung ausgerichtet sind. Schon die Verankerung der Schwellenwerte 65 dB(A) bei Tag und 55 dB(A) bei Nacht würde die Gesundheitsrisiken nach einhelliger Meinung der Lärmwirkungsforschung deutlich absenken.
  4. Bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen sollten die Hürden für Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes herabgesetzt werden.

Weitere Informationen:

Der LärmKongress 2023 fand am 22. und 23. Juni im Hospitalhof in Stuttgart statt, das Motto lautete „Gesundheit konsequent schützen“. Der Kongress bot mit knapp 30 Vorträgen einen Überblick über die aktuellen Themen der Verkehrslärmbekämpfung. Teilgenommen haben 350 Personen aus der Verwaltung, die mit dem Schutz vor Lärm betraut sind, Planungs- und Gutachterbüros, Lärm- und Akustikexpertinnen und –experten. Vertreten waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forschung und Entwicklung aus ganz Baden-Württemberg, Deutschland und auch aus Österreich und der Schweiz.

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