Luftverkehr
Ob für den Flug in den Urlaub, eine Geschäftsreise oder zum Transport von Waren und Gütern: Der Luftverkehr hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Um die größtmögliche Sicherheit der Passagiere, des Flugpersonals und auch der Bevölkerung zu gewährleisten, gelten im Flugverkehr zahlreiche internationale Vorschriften und Gesetze. Insbesondere das Luftverkehrsgesetz, die Luftverkehrsordnung und die Verordnung über Luftfahrtpersonal regeln den Luftverkehr in Deutschland. Eine der wesentlichen Aufgaben im Ministerium ist die Umsetzung der sicherheitsrelevanten Vorgaben des Bundes, der EU und der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation „ICAO" an den Flughäfen des Landes.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie das Luftfahrtbundesamt bieten weitere Informationen zum Luftverkehr an.
Flughäfen
Neben dem Landesflughafen Stuttgart nutzen viele Reisende und Unternehmen die beiden Verkehrsflughäfen Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen
Zudem gibt es in Baden-Württemberg 18 Verkehrslandeplätze, die im Rahmen der veröffentlichten Betriebszeiten insbesondere dem regionalen Taxi-, Geschäfts- und Werksluftverkehr zur Verfügung stehen. Zahlreiche weitere Flugplätze im Land sind eingerichtet für den Verkehr von Hubschraubern, Motor- und Segelflugzeugen.
Luftfahrthindernisse
Wenn Sie im Umfeld eines Flughafens oder eines Flugplatzes Gebäude, Antennen, Masten, Aufschüttungen oder andere Anlagen errichten wollen, die in den Luftraum ragen und durch ihre Höhe ein Hindernis für den Luftverkehr darstellen oder zu Störungen der Flugsicherungsanlagen führen können, benötigen Sie eine luftrechtliche Genehmigung. Auch zeitweise eingesetzte Geräte wir z.B. Baukräne oder Autokräne können ein Luftfahrthindernis darstellen, ebenso die Anpflanzung von einzelnen Bäumen oder Baumgruppen. Informationen zu Verfahren und Zuständigkeiten erhalten Sie unter Service-BW.