Laufende Verfahren im Blick
In regelmäßigen Abständen tagt der deutsche Fluglärmbeirat. Diesem Gremium, das sich mit der Fluglärmbelastung durch den Flughafen Zürich beschäftigt, gehören neben den Landkreisen Waldshut, Schwarzwald-Baar und Konstanz, die Gemeinden Hohentengen am Hochrhein und Geilingen, Bürgerinitiativen aus je einem Landkreis sowie die Industrie-und Handelskammer Konstanz an. Den Vorsitz hat Elke Zimmer, Staatssekretärin im Landesverkehrsministerium.
Bei der jüngsten Sitzung des Fluglärmbeirats ging es zunächst darum, sich ein umfassendes Bild über die derzeit laufenden Verfahren und geplanten Änderungen in Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich zu machen.
Fachexpertise durch Schweizer Bundesamt
Dabei stand insbesondere die Anhörung des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) zum Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und die Anpassung des Objektblatts Flughafen Zürich auf der Tagesordnung. Anlass der Anpassung in der Schweiz war ein Entscheid des Schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts von 2021, mit welchem das BAZL angewiesen wurde, sich vertieft mit der Fluglärmbelastung in der Nacht auseinander zu setzen.
Der Fluglärmbeirat hatte zu seiner Sitzung das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingeladen, damit dieses den aktuellen Sachstand sowie die Abwägungen der vorgelegten Unterlagen erläuterte.
Weitere Themen waren Änderungen der Luftraumstruktur im An- und Abflugbereich des Flughafens Zürich, der aktuelle Sachstand zu der im Jahr 2022 angekündigten Änderung der 220. Durchführungsverordnung (DVO) zur Luftverkehrsordnung (LuftVO) sowie der aktuelle Sachstand der deutschen Seite zur geplanten Pistenverlängerung.
Die Landkreise Waldshut, Schwarzwald-Baar Kreis, Konstanz und Lörrach erarbeiten derzeit eine Stellungnahme im Anhörungsverfahren SIL, ebenso das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, welches fristgerecht zum 14. März eingereicht werden wird. Danach soll die Stellungnahme auch veröffentlicht werden.